Universitätsbibliothek Bern |

Art. 1 Zweck
Die Universitätsbibliothek Bern steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen.
Art. 2 Zulassung zur Benutzung der Teilbibliotheken
Die Bestimmungen für die Benutzung der Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek Bern sind jeweils in einem Zusatzblatt aufgeführt.
Art. 3 Einschreibung
1 Für die Ausleihe und weitere Dienstleistungen der Universitätsbibliothek Bern ist ein Benutzungsausweis zu erwerben (einmalige Einschreibegebühr gemäss Tarif).
2 Folgende Personendaten werden bei der Aufnahme in die Benutzerdatenbank des IDS Basel Bern elektronisch gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Die Daten sind auch in der gemeinsamen Benutzerdatenbank des Informationsverbunds Deutschschweiz (IDS) gespeichert. Sie werden nur für den internen Gebrauch verwendet und nicht weitergegeben.
3 Änderungen der persönlichen Daten sind der Bibliothek unverzüglich zu melden oder selbst online vorzunehmen.
4 Für die Benutzung von Beständen anderer IDS-Bibliotheken gelten die Bestimmungen der ausleihenden Bibliothek.
Art. 4 Haftung
1 Wer Medien benutzt, ist für deren sorgfältige Behandlung verantwortlich und haftet für entstandene Schäden oder Verluste kausal. Für beschädigte oder verlorene Medien stellt die Bibliothek Reparatur- oder Ersatzkosten in Rechnung.
2 Ausgeliehene Medien und Artikelkopien unterliegen dem Schutz urheber- und lizenzrechtlicher Bestimmungen. Sie dienen ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch.
3 Die Benutzung der Medien erfolgt auf eigenes Risiko. Die Universitätsbibliothek Bern lehnt jede Haftung ab.
Art. 5 Ausleihe
1 Es gelten die jeweiligen Ausleihbedingungen der Teilbibliotheken innerhalb der Universitätsbibliothek Bern.
2 Pro Benutzerin oder pro Benutzer können maximal 100 Medien der Universitätsbibliothek Bern zugleich ausgeliehen sein.
Art. 6 Präsenzbestände
Präsenzbestände sind an den dafür vorgesehenen Bereichen vor Ort zu benutzen und dürfen nicht entfernt werden.
Art. 7 Fernleihe
1 Die Universitätsbibliothek Bern bietet in einzelnen Teilbibliotheken die Fernleihe an. Diese vermittelt Medien, die in Berner Bibliotheken nicht vorhanden sind oder nicht über den IDS-Kurier bestellt werden können. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
2 Die Fernleihe richtet sich nach den Ausleihbedingungen der ausleihenden Bibliothek.
Art. 8 Kopien und Reproduktionen
1 Beim Kopieren oder jeglicher anderen Art der Reproduktion von Medien gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Urheber- und Lizenzrechte.
2 Die Teilbibliotheken bestimmen, in welchen Fällen das Bibliothekspersonal selber kopiert.
3 Aus konservatorischen Gründen können nicht alle Bestände kopiert werden. In diesen Fällen stehen andere Reproduktionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Art. 9 Kosten und Gebühren
Die Universitätsbibliothek Bern erhebt für bestimmte Dienstleistungen Gebühren. Diese sind im Internet publiziert.
Art. 10 Hausordnung
1 Mit der Benutzung der Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek Bern wird die jeweils geltende Hausordnung akzeptiert.
2 Die Weisungen des Bibliothekspersonals sind in jedem Falle zu befolgen.
Art. 11 Ausschluss von der Benutzung und Hausverbot
Bei Verstössen gegen das Benutzungsreglement oder gegen die geltende Hausordnung, bei Störung des Bibliotheksbetriebs, bei ungebührlichem Verhalten oder Zufügung eines materiellen Schadens zu Lasten der Bibliothek kann ein zeitweiliger oder dauernder Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek oder ein Hausverbot verfügt werden.
Art. 12 Nutzung von Software sowie EDV-Anlagen der Universitätsbibliothek Bern
Es gelten die allgemeinen Grundsätze betreffend die Nutzung von Software und EDV-Anlagen der Universitätsbibliothek Bern. Diese sind im Internet publiziert.
Art. 13 Inkraftsetzung
Diese Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Bern wird per 1. Juni 2011 in Kraft gesetzt und ersetzt alle früheren Versionen.
Bern, 1. Juni 2011
Universitätsbibliothek Bern
Die Direktorin:
Marianne Rubli Supersaxo