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Universitätsbibliothek Bern

Titelbild

Benutzung

  • Die Benutzung in den Klosterbibliotheken war meist durch die Regel des jeweiligen Ordens vorgegeben.
  • Beispiel Augustiner: Ausgabe morgens, Rückgabe abends;
    Beispiel Benediktiner: Ausgabe nur einmal jährlich zu Beginn der Fastenzeit (betraf allerdings nur diejenigen zur privaten Lektüre und wurden in der Praxis sicher nicht so restriktiv eingehalten, sonst wäre wissenschaftliche Arbeit nicht möglich gewesen).
  • Benützerkreis: in erster Linie geschlossene Gemeinschaft.
  • Benützungszweck: wissenschaftliche Arbeit, z.T. persönliche Erbauung.
  • Eine besondere Benützungsform ist die Gemeinschaftslektüre durch Vorlesen sowohl in der Bibliothek wie ausserhalb, z.B. beim Essen.

Fremdbenützung (als Ausnahme):

  • Weitergabe auch an Konventualen anderer Klöster, anderer Orden, an Weltkleriker und Laien. Weitergaben leihweise kamen auch über grössere Distanzen zustande.
  • Voraussetzung für alle diese "ausserordentlichen" Ausgaben war die Hinterlegung eines Pfand (Geld, gleichwertiges Buch)
  • Diese Vorsichtsmassnahmen nützten nichts, wenn Buchweitergaben durch eine höhere Instanz "verordnet wurden": "St. Gallen konnte die Mitnahme einiger seiner besten Manuskripte durch Thronfolger Otto II. (+983) ebensowenig verhindern, wie es im 15. Jahrhundert die Ausleihwünsche der mit päpstlichen und bischöflichen Empfehlungsschreiben umherreisende Handschriftenjäger nicht gut zurückweisen konnte." (Buzás 150) (Zur Zeit des Konzils von Konstanz; s. Conrad Ferdinand Meyer: "Plautus im Nonnenkloster".) Eine der letzten solcher obrigkeitlicher Bücherrequisitionen in der Schweiz in grossem Stil war übrigens die Aufhebung des Klosters Rheinau (ZH) 1862.
  • Über die Benutzungsfrequenz lassen sich natürlich kaum Angaben machen.

In den Schreibstuben und Bibliotheken der Klöster herrschte mehrheitlich Stillschweigen. Verständigung durch Gebärden.

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