Benutzung
- Die Benutzung in den Klosterbibliotheken war meist durch die Regel des jeweiligen
Ordens vorgegeben.
- Beispiel Augustiner: Ausgabe morgens, Rückgabe abends;
Beispiel Benediktiner: Ausgabe nur einmal jährlich zu Beginn der Fastenzeit
(betraf allerdings nur diejenigen zur privaten Lektüre und wurden in
der Praxis sicher nicht so restriktiv eingehalten, sonst wäre wissenschaftliche
Arbeit nicht möglich gewesen).
- Benützerkreis: in erster Linie geschlossene Gemeinschaft.
- Benützungszweck: wissenschaftliche Arbeit, z.T. persönliche Erbauung.
- Eine besondere Benützungsform ist die Gemeinschaftslektüre durch
Vorlesen sowohl in der Bibliothek wie ausserhalb, z.B. beim Essen.
Fremdbenützung (als Ausnahme):
- Weitergabe auch an Konventualen anderer Klöster, anderer Orden, an Weltkleriker
und Laien. Weitergaben leihweise kamen auch über grössere Distanzen
zustande.
- Voraussetzung für alle diese "ausserordentlichen" Ausgaben
war die Hinterlegung eines Pfand (Geld, gleichwertiges Buch)
- Diese Vorsichtsmassnahmen nützten nichts, wenn Buchweitergaben durch
eine höhere Instanz "verordnet wurden": "St. Gallen konnte
die Mitnahme einiger seiner besten Manuskripte durch Thronfolger Otto II.
(+983) ebensowenig verhindern, wie es im 15. Jahrhundert die Ausleihwünsche
der mit päpstlichen und bischöflichen Empfehlungsschreiben umherreisende
Handschriftenjäger nicht gut zurückweisen konnte." (Buzás
150) (Zur Zeit des Konzils von Konstanz; s. Conrad Ferdinand Meyer: "Plautus
im Nonnenkloster".) Eine der letzten solcher obrigkeitlicher Bücherrequisitionen
in der Schweiz in grossem Stil war übrigens die Aufhebung des Klosters
Rheinau (ZH) 1862.
- Über die Benutzungsfrequenz lassen sich natürlich kaum Angaben
machen.
In den Schreibstuben und Bibliotheken der Klöster herrschte mehrheitlich
Stillschweigen. Verständigung durch Gebärden.
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