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Universitätsbibliothek Bern

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Der Bibliothekar im Mittelalter (Klosterbibliotheken)

"Das bibliothekarische Klosteramt war eines der wichtigsten und angesehensten nach dem Abt, Probst oder Prior, vor allem weil es gewöhnlich mit anderen gekoppelt war, zu deren Ausübung ebenfalls ein hoher Grad von Bildung notwendig war." (Buzás 137)

- Je nach Ordensregel verschiedene Praxis:
bei den Augustinern selbständiges Amt. Die Franziskanerregel hingegen erwähnt es überhaupt nicht. Bei den Benediktinern, Kartäusern, Zisterziensern ist es verbunden mit einer anderen Tätigkeit, z.B. derjenigen des Chorleiters, Sakristans, Schulleiters. Eine solche Ämterkumulation bedeutete allerdings oft die Notwendigkeit eines Bibliotheksgehilfen.

Die häufig festzustellende Verbindung mit dem Kantorenamt ist daraus zu erklären, dass der Kantor für die Durchführung der Liturgie auf die Gesang- und Ritualbücher in einem hohen Masse angewiesen war.

- Bezeichnungen:
armarius oder librarius, seltener custos librorum oder bibliothecarius.

- Aufgaben:
Anlage und Einrichtung der Räume für die Bibliothek und das Skriptorium.
Herstellung der Inventare, Durchführung der Revisionen.
Beschaffung von Schreibstoff und Schreibgeräten.
Aufsicht über Schreiber und Korrektur der Kopien: Er soll sogar der einzige sein, der am sprachlichen Zustand der Texte etwas ändern darf und Akzente und Interpunkt einsetzen soll.

- Als Nebenaufgaben wegen der oben genannten Ämterkumulation oft noch Leitung des Gottesdienstes, des Gesangs, Bestimmung des Textes für die Tischlesung, Verteilung der Wochenämter und Führung der Totenlisten. (Jochum 64)

Exkurs: Rechte und Pflichten des Bibliothekars am Grossmünsterstift in Zürich

"Dem Librarius sollen nach seiner Wahl sämtliche Bücher des Stifts zur getreuen Verwaltung übergeben werden; und er wird einen Eid auf die Evangelien ablegen, dass er dazu in eigener Person oder durch einen Stellvertreter für das ihm übertragene Gut redlich sorgen wird.

Die Erneuerung des für den Gottesdienst benötigten Buchbestandes geht, wann immer sie nötig ist, zu Lasten des Stifts. Auch soll der Librarius ein Verzeichnis aller Bücher führen und niemandem ein Buch ohne Pfand aushändigen; für die Ausleihen "extra muros" ist das Kapitel zuständig.

Damit Bücher nicht verloren gehen wie bisher, soll der Vorsteher zur Sicherheit jedes Jahr mit 2 Kanonikern in die Bibliothek gehen und anhand des Verzeichnisses die Bücher kontrollieren; fehlende Bände muss er bezahlen. Auch soll der Librarius von Amtes wegen und auf seine Kosten sämtliche Bücher sowohl für den Gottesdienst am Hauptaltar als auch für das Chorgebet einbinden und reparieren lassen sowie das Nötige für ihre Erhaltung vorkehren."

(Nach: Paul Lehmann. Mittelalterliche Bibliothekskataloge I, 1918, 460)

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