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Universitätsbibliothek Bern

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Exkurs: Bücherverschleppungen am Ende des 2. Weltkriegs

Neue Forschungen haben ergeben, dass die Idee der "dépôts littéraires" der Französischen Revolution nicht singulär geblieben ist, sondern in den vierziger und fünfziger Jahre wieder auflebte:

Schon vor Kriegsende bildete die Sowjetunion einen "Staatsfonds für Literatur", beim Volkskommisariat für Volksbildung, mit dem die eigenen zerstörten Bibliotheken wieder aufgebaut werden sollten. Er wurde offenbar geäufnet durch Schenkungen aus privater Hand. (Ende 1943 soll er 4 Mio. Bücher und bei Kriegsende 10 Mio. enthalten haben.) Ende der 50er Jahre soll er aufgelöst worden sein.

Die Leiterin der "Staatlichen Zentralbibliothek für Ausländische Literatur" in Moskau wurde zusätzlich mit der Aufgabe betraut, geeignetes Material im eroberten Deutschland zu beschaffen, und man stattete sie dafür mit dem Rang eines Oberstleutnants aus. Rund 2 Mio. Bände sollen darauf bis zum 1. Aug. 1946 in Flugzeugen und Militärzügen von Deutschland nach Moskau und Leningrad gelangt sein.

Offenbar wurde man der Büchermassen aber nicht Herr. Ich zitiere Ingo Kolasa, der sich im Auftrag der Deutschen Bibliothek mit den Beutebibliotheken befasst:

"Die Bücherbestände wurden - wenn überhaupt - nur noch grob gesichtet und sortiert und dann ohne Anfrage oder Bestellung auf Bibliotheken verteilt, von denen man annahm, dass diese die Bücher schon verwenden könnten. Wie liesse sich sonst erklären, dass Anfang der 50er Jahre ein etwa 100'000 Bücher umfassender Bestand an sog. Trophäenliteratur in Tbilissi an der Zentralbibliothek der dortigen Akademie der Wissenschaften ankam." (Trophäenkommission 18) - übrigens auf offenen Lastwagen und unverpackt. So lagern diese Bestände bis heute unbearbeitet in Kellern im fernen Georgien. 50% der Sammlung stammt übrigens aus Bremen und soll einen Schwerpunkt in regionalkundlichen Monographien aus der dortigen Region haben..."

Doch es kommt noch schlimmer: Ein Teil der Bücher trägt russische Stempel. Es handelt sich um Werke, die von Deutschen abtransportiert wurden, von der Sowjetarmee dann aber zurückerobert, aber nie mehr ihren Mutterbibliotheken zugeleitet wurden. (Grenzen; Trophäen-kommission 11-22)

Seit 1990 gelang es, etwas mehr Licht in die Verhältnisse dieser "Trophäenbibliotheken" zu bringen. Die Verhandlungen zwischen Vertretern der Deutschen Bibliothek in Frankfurt und den russischen Behörden sind jedoch nach einem kurzen Glasnost wieder ins Stocken geraten.

Die russische Seite verlangt die Gegenseitigkeit, nur haben die Deutschen wenig zu bieten, weil die Sowjets am Ende des Krieges die deutschen Beutebestände weitgehend zurückgeholt haben.

Im Sommer 96 hat man sich einstweilen darauf geeinigt, dass Russland die Bücher zurückgeben wolle, die nicht verwendet werden. Abkommen sollen möglichst von Bibliothek zu Bibliothek getroffen werden.

Gemäss NZZ-Artikeln vom 16. Aug. resp. 31 Okt. 1996 (S. 20) soll sich Georgien bereit erklärt haben, 100'000 Bücher an Deutschland zurückzugeben.

Es wäre an dieser Stelle hinzuweisen auf beträchtliche Schätze der bildenden Kunst und der Archäologie, bei denen in den letzten Jahren wenigstens geringe Erkenntnisfortschritte zu verzeichnen sind. So weiss man nun mit Sicherheit, dass der schon bald sagenhafte "Schatz von Troja" in Russland liegt, der einst im Besitze von Deutschland war.

Wohin er nun definitiv gehört, ist damit noch lange nicht klar, da natürlich auch Griechenland Anspruch erhebt.

Nachzutragen wäre noch, dass diese Beutezüge selbstverständlich völkerrechtlich unrechtmässig waren.

Gegenwärtig versucht man eine Konvention mit dem Titel "Unidroit" international durchzusetzen. Sie wurde 1995 von Vertretern aus 78 Staaten in Rom verabschiedet. Bis heute haben 12 Staaten die Konvention unterzeichnet.

Zielsetzung ist die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern und die Regelung für die Rückführung illegal ausgeführter Kulturgüter zu ihren rechtmässigen Besitzern (Private, Museen). (Jedes Jahr werden allein in Europa 60'000 Kunstwerke gestohlen und über Landesgrenzen geschoben.)

In der Schweiz war die Vernehmlassung im Mai 1996 abgelaufen. Die Kantone und Parteien (ausser SVP und FDP) haben sich mehrheitlich für die Vorlage ausgesprochen. Und im Juni 1996 hat der Bundesrat die Konvention mit dem Vorbehalt der Ratifizierung unterzeichnet.

Die Schweiz kontrollierte bis jetzt weder den Import noch den Export, womit unser Land eines der attraktivsten Länder für den Handel mit Kulturgütern zweifelhafter Herkunft ist.

Die Bestimmungen der Konvention sind von der Schweiz direkt anwendbar, d.h. sie müssen nicht erst in nationales Recht umgewandelt werden. Hingegen ist die Konvention nicht rückwirkend, demnach können nur Güter zurückgefordert werden, welche nach der Ratifizierung der Konvention gestohlen oder illegal exportiert worden sind.

Die Verjährungsfrist bei illegalem Handel mit Kulturgütern beträgt grundsätzlich 50 Jahre. Für Kulturgüter einer öffentlichen Sammlung sowie für solche, die Teil eines Denkmals oder einer archäologischen Grabung sind, ist die Unverjährbarkeit vorgesehen. Rückgabeansprüche müssen bei einem ordentichen Gericht geltend gemacht werden. (NZZ, 10. 4. 1996, S. 17; 14. 5. 1996, S. 13; Schweiz. Depeschen-agentur)

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