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Innerhalb der Reformation wäre zu differenzieren in unterschiedliche Ereignisse in verschiedenen Phasen der Reformationsbewegung; z.B.
Diese dauern bis weit ins 17. Jh. hinein (frz. Religionskriege, Dreissigjähriger Krieg)
Wir wollen uns im folgenden mit einem Ereignis der ersten Art genauer befassen und für einmal auch etwas näher an die Quellen herangehen.
Es geht um die Reformation in Zürich, die ja für den Rest der Schweiz von grosser Bedeutung war.
Bekannt sind aus der Zeit der Reformation ikonoklastische Ereignisse, also die Entfernung von religiösen Bildern aus kirchlichen Räumen, oft verbunden mit deren mutwilliger Zerstörung und Verhöhnung. Dies konnte mit oder ohne das Einverständnis der Obrigkeit geschehen.
Weniger bekannt ist, dass analog zu diesem Prozess ähnliches in der Bücherwelt geschehen ist, obwohl diese beiden Handlungsstränge oft in einem Zusammenhang standen. (Diese Verbindungen sind allerdings in der Forschung noch zu wenig untersucht worden.)
Vorausgegangen war der Beschluss des Zürcher Rats, die Klöster aufzuheben. Dieser erfolgte schon am 3. Dez. 1524, und noch am gleichen Tag wurden die Mönche aus den verschiedenen städtischen Gemeinschaften durch eine Abordnung des Rats, begleitet von Stadtknechten, im Predigerkloster zusammengeführt. ("Nit gfangen, aber mit guter gwarsame, dann keiner hett mögen entrünnen oder sich verschlüfen".) Sie hatten die Wahl, ein Handwerk zu erlernen, eine Pension zu erhalten oder abzuwandern (für die auswärtigen Mönche). Die Angehörigen der F?rauenklöster wurden zur Krankenpflege und Armenfürsorge verpflichtet. (Germann, Stiftsbibliothek 103)
Was in dieser Situation mit der Fahrhabe - und was uns interessiert: mit den Büchern - geschah, bleibt unklar. In der kurzen Zeit, die den Klosterangehörigen verblieb, konnten sie - wie Germann (Stiftsbibliothek 103) vermutet - wohl nur einzelne, wertvolle Handbücher mit sich führen - etwa das berühmte Gebetbuch Karls des Kahlen, das sich heute in München befindet.
Erst einige Monate später, im Jahre 1525, entschied sich das Schicksal der kirchlichen Bücherbestände. Dies geschah sowohl in unkontrollierter Weise wie auch in obrigkeitlich geordneten Bahnen:
Ersteres galt in erster Linie für die Landschaft:
"Im Frühjahr gab es Überfälle bäuerlicher Haufen auf
Klöster. Dabei ging im Prämonstratenserkloster Rüti im Zürcher
Oberland die Bibliothek zugrunde. Im Dominikanerinnenkloster Töss, von
wo man noch an Pfingsten die Wertsachen, nicht aber die Bücher, nach Winterthur
in Sicherheit gebracht hatte, vollbrachten die Bauern ihr Zerstörungswerk,
nachdem sie sich mit Wein aus dem Klosterkeller vollgetrunken hatten. Wohl möglich,
dass sie es den Schwarzwäldern gleichtun wollten, die, in der Meinung,
mit den Rödeln auch die Grundszinsen für immer aus der Welt zu schaffen,
die Bücher der Abtei St. Blasien zerschnitten und zerrissen hatten und
in den knietief liegenden Fetzen von Pergament und Papier herumgewatet waren."
(Germann, Stiftsbibliothek 104)
Die Hoffnung von Analphabeten, durch die Zerstörung von Gedrucktem oder Geschriebenem ihre Rechtslage zu verbessern, d.h. ihre Abhängigkeit zu beseitigen, finden wir übrigens auch noch in der Zeit der Französischen Revolution.
(Umgekehrt hat die städtische Obrigkeit als? Strafmassnahmen nach Unruhen auf der Landschaft immer wieder die lokalen oder regionalen Freiheitsbriefe eingezogen. - Dies ist auch auf dem Territorium der Stadt Bern mehrmals geschehen.)
Über die Behandlung der Bücher in der Stadt Zürich sind wir dank den Aufzeichnungen gleich von mehreren Chronisten ziemlich genau orientiert. (Seckelmeister Georg Edlibach, Probst Felix Frey, Stiftsschreiber Johannes Widmer, Heinrich Bullinger). Die Art und die Detailtreue, mit der die Ereignisse dargestellt werden, weisen nach meinem Empfinden darauf hin, dass sie selbst bei Vertretern der neuen Glaubensrichtung Betroffenheit und Unbehagen hinterlassen haben. Dies gilt noch weniger für die Messgewänder, Kelche, Reliquien und Monstranzen, die man bei dieser Gelegenheit versteigerte, und auch nicht so sehr für die liturgischen Werke (Missale, Gesangbücher), als für die übrigen theologischen Werke.
Dabei ging alles formal ordentlich zu und her:
Am 2. Oktober 1525 mussten die Chorherren des Stiftskapitels beim Grossmünster nach längeren Verhandlungen mit dem Zürcher Rat nachgeben und die Sakristei öffnen, worauf unter Aufsicht zweier Ratsherren der Stiftsschatz ins Kaufhaus an der Limmat transportiert und dort versteigert wurde.
Die Bücher - es handelte sich in erster Linie um liturgische Werke - sammelte man in der Sakristei.
Offenbar waren andernorts im Gebiet des Standes Zürich ähnliche
Handlungen vorausgegangen, denn der Stiftsschreiber Johannes Widmer hält
ausdrücklich fest:
"Demnach hant die genannten deputaten vom rat geheissen, alle chorgsangbuecher
in die gross sacrasty tragen, wie sie in andren kilchen auch getan hand,
damit das chorgsang abgange."
Fünf Tage später "entsorgte" man auch die zusammengetragenen
Bücher: In seiner 1574 - also f?ast 50 Jahre nach diesen Ereignissen -
verfassten Reformationschronik erinnert sich Heinrich Bullinger der Ereignisse
folgendermassen:
"Und amm 7 tag Octobris liessend die zwen obvermeldten herren ouch alle
chor- und gesangbuecher klein und gross, die zuo schryben ein gross gällt
kostet hattend, in die gross sacrasty tragen, deren gar vil gesin und meerteyls
permentin, vast wenig deren noch bewaret funden in der sacrasty, merteyls gerissen
und zergendt [verschlissen] alls unnütz. Es ward ouch die libery
ersuocht und wenig (was man vermeint guot sin) behallten, das ander alles, als
sophistery, scholastery, fabelbuecher etc. hinab under das Hälmhuss getragen,
zerrissen und den krämeren apotheckern zuo bulverhüsslinen, den buochbindern
ynzuobinden und den schuolern und wer kouffen wolt umm ein spott verkoufft."
(Mit den "bulverhüsslinen" sind übrigens Tüten gemeint; und von den Pergamentvorräten aus Verschnitten mittelalterlicher Codices, die sich die Buchbinder 1525 anlegten, sollen sie noch bis weit ins 17. Jh. profitiert haben. Ironischerweise kamen sie als Einbandmaterial und zum Unterlegen etc. wieder in die Zürcher Bibliotheken zurück, die heute die ZB bilden.)
Übereinstimmend mit den bereits zitierten Chronisten berichtet auch Probst
Felix Frey über die Ereignisse, und bei ihm erfahren wir auch, wer die
Zensoren waren:
"uff den sibenden tag octobris hant miner herren deputaten die grossen
und kleinen permentinen chorgsangbuecher us der libery und grossen sacrasty
tragen us eignem gwalt, wie wol ich sie bat, die do ze lassen, desglich den
merteil anderer buechern gross und klein, die denn M. Ulrich, lew und Probst
von Embrach inen hant anzeigt als unnütz."
Zensoren waren Ulrich Zwingli selber sowie Leo Jud, (Pfarrer am St. Peter) und Heinrich Brennwald (der letzte? Probst des Stifts Embrach), ohne dass uns bekannt ist, welches die Selektionskriterien waren. Aufgrund der verwendeten Termini handelt es sich aber in erster Linie um mittelalterliche Theologie, Katechetik, Kirchenrecht, Heiligenlegenden und seelsorgerische Werke.
(Etwas konkreter wurde Luther, der in seiner Schrift von 1524 "An die Ratsherren aller Städte Deutschlands" die "tollen unnützen, schedlichen müniche bücher" und konkret "Aristoteles, Theologiae sententiarum, Catholicon, Florista, Modernista und des verdammten Münichen und Sophisten mists" als vernichtungswürdig erwähnt.
Wichtig bei diesem ganzen Prozess in Zürich ist zu wissen, dass er vom Rat gedeckt wurde und keineswegs ein selbständiger Akt der drei genannten Theologen war. Vorausgegangen war ein Ringen zwischen dem Rat von Zürich und den Stiftsangehörigen, die vorerst passiven Widerstand leisteten.
Als man zuvor die Bilder beseitigte, hatte man auch dem "Druck der Strasse" nachgegeben. (Wobei die Volksmeinung durch Predigten von Pfarrern angeheizt worden war.) Seit 1523 waren nämlich im Zürcher Territorium Kruzifixe und Heiligenstatuen gestürzt sowie Bilder in Kirchen zerstört worden. 1524 führte die Obrigkeit deshalb eine geordnete "Götzenentfernung" durch. - Ein solch unmittelbarer Druck bestand in bezug auf den Buchbestand, der nur einem kleinen Kreis - v.a. von Priestern, Kloster- und Stiftsangehörigen - zugänglich war, überhaupt nicht. Hier ging es um etwas anderes; um das was Zwinglis Nachfolger, Heinrich Bullinger, mit einem Satz treffend ausgedrückt hat, der für diese gesamte Thematik zentral ist: Mess- und Chorbücher seien hinweggetragen worden, "damit sy uss Gedechtnuss der mentschen kament." (Germann, Stiftsbibliothek 105f; ders.?, Bibliotheken 190-193)
Martin Germann kommt übrigens zum Schluss, dass dieser ganze Prozess über den Verlust an mittelalterlichen Werken hinaus Folgen gehabt hat: "Die Zerstreuung und Vernichtung der mittelalterlichen Bibliotheken hat zu einem Mangel an Geschichtesquellen geführt: Der Ausfall der mittelalterlichen Bibliotheken und das Fehlen ihrer Bücher verhindern bis heute eine ausgewogene Beurteilung des geistigen Lebens vor der Reformation." (Germann, Stiftsbibliothek 101)
Wir behandeln in dieser Stunde in erster Linie Negativ-Ereignisse für das Bibliothekswesen. Ich fasse sie für die Epoche der Reformation nochmals zusammen:
Es wäre aber falsch, der Reformationsbewegung einseitig nur negative Auswirkungen anzulasten. Ich fasse auch hier nur stichwortartig die positiven Sachverhalte nochmals zusammen, auf die wir angesichts der gewählten Thematik nicht ausführlicher eingehen können:
von denen ich nur zwei in der Schweiz erwähnen möchte:
Konrad Gessner (1526-1565), Stadtarzt und Naturforscher in Zürich, verfasste
eine "Bibliotheca universalis" (Zürich 1545), eine Bibliographie
sämtlicher im 15. und frühen 16. Jh. gedruckten Bücher.
Johann Jakob Fries (1546-1611), Professor und Bibliothekar in Zürich, schlug
eine Aufstellungsordnung für Bibliotheken mit 23 Sachgruppen vor, innerhalb
derer die Bücher nach 4 Formatklassen eingereiht würden. Er befürwortete
auch Signaturschilder auf Buchrücken. Die Signaturen sollten Fachgruppensymbole
darstellen und nicht lokal gebunden sein, so dass die Bestände ohne Umsignierung
verschoben werden könnten.