Universitätsbibliothek Bern |

Wenige Monate nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden auch im Bereich des Buchwesens neue Zeichen gesetzt: In vielen deutschen Universitätsstädten fanden im Mai (meist am 10. Mai) öffentliche Bücherverbrennungen statt. Z.T. stammten die Werke aus Bibliotheken. In vielen Fällen waren die Organisatoren der Autodafés Studentenschaften, v.a. die "Deutsche Studentenschaft". Es handelte sich aber um zentral geplante und gelenkte Propagandaveranstaltungen und nicht etwa um spontane Ereignisse. Angestellte aus öffentlichen Bibliotheken - horribile dictu - sollen daran auch teilgenommen haben.
Sogenannte schwarze Listen von unliebsamen Autoren und Werken waren bereits im März 1933 erarbeitet worden. Sie wurden verbreitet, z.B. im "Börsenblatt des dt. Buchhandels" (Verbrannte Bücher 94)
Diese Listen wurden übrigens später systematisch fortgeführt und sollten zur Ausscheidung missliebiger Literatur in Bibliotheken dienen. Dass die Ausscheidung in den grossen wissenschaftlichen Sammlungen mehrheitlich misslang, lag am grossen personellen Aufwand, der dafür notwendig gewesen wäre, und auch am passiven Widerstand von Bibliotheksverantwortlichen. Immerhin gelang es, sie nur noch unter besonderen Voraussetzungen für die Benutzung freizugeben. (Happel 116)
Anzumerken ist zu diesem Vorgehen, dass Bücherverbrennungen eine lange Tradition haben. V.a. die katholische Kirche hat dieses Instrument genutzt: Dominikanermönche verbrannten bereits 1232 Werke eines jüdischen Autors und 1224 sollen in Paris 24 Wagenladungen mit Talmudexemplaren dem Feuer übergeben worden sein. Die letzte Talmudverbrennung soll 1757 stattgefunden haben. (Verbrannte Bücher 10)
Wissenschaftliche Bibliotheken
(Zum Forschungsstand: Erst in den späten achtziger Jahren ist die Situation der Bibliotheken unter dem Nationalsozialismus wissenschaftlich aufgearbeitet worden. Noch mangelt es aber nach wie vor an Einzeluntersuchungen.)
Der Nationalsozialismus versuchte das wissenschaftliche Bibliotheks-wesen durch eine ganze Reihe von Massnahmen gleichzuschalten:
Organisatorische Massnahmen:
Am 1. Mai 1934 ging die Kulturhoheit von den Ländern auf das Reich über,
indem ein Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
geschaffen wurde.
Darin schuf man das Amt eines Referenten für das wissenschaftliche Bibliothekswesen sowie einen "Reichsbeirat für Bibliotheks- angelegenheiten", in dem alle wichtigen Fragen im deutschen Bibliothekswesen vorbesprochen wurden. (Bibliotheken 4f)
Die Deutsche Bücherei Leipzig, die de facto die Funktion einer Nationalbibliothek hatte, unterstellte man sogar dem Propagandaministerium, und die Bibliothek musste eine Dienststelle der politischen Polizei aufnehmen, die die Sekretierung von Beständen und deren Benutzung überwachen sollte. (Bibliotheken 7)
Mit der wachsenden Finanznot und den immer spärlicheren Auslandbeziehungen kam einem zentralen Beschaffungsamt für ausländische Literatur eine wichtige Funktion zu und machte die Bibliotheken zusätzlich abhängig. (Bibliotheken 19) Ähnliche Institutionen existierten später auch in den Ostblockländern.
Standespolitische Massnahmen:
Der Verein deutscher Bibliothekare, die berufsständische Organisation der
wissenschaftlichen Bibliothekare, musste schon 1933 sechs
Parteimitglieder in den elfköpfigen Vorstand aufnehmen, und drei Jahre
später änderte man die Statuen des nun nach dem Führerprinzip
geleiteten Berufsverbandes.
Im wichtigsten Fachblatt, dem "Zentralblatt für Bibliothekswesen" erschienen neben seriösen Fachartikeln vermehrt politische Propagandbeiträge. (Bibliotheken 3,7,8)
Personelle Massnahmen:
Schon das "Gesetz über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums"
vom 7. April 1933 bot die Möglichkeit, missliebige Staatsangestellte aus
dem Amt zu entfernen. Einige Bibliothekare sind ihm denn auch schon zu diesem
Zeitpunkt aus politischen oder rassischen Gründen zum Opfer gefallen. Da
aber wenige Leiter Sozialdemokraten oder Kommunisten waren, verloren verhältnismässig
wenige ihr Amt. Eine ganze Reihe von Bibliotheksangestellten mussten aber nach
und nach wegen der Rassengesetze weichen und emigrierten in vielen Fällen
ins Ausland. Andere gingen in die innere Emigration und konzentrierten sich
auf wissenschaftliche Arbeit. Auch wenn die Zahl der Nationalsozialisten unter
den Bibliothekaren nicht besonders hoch war, so drängten sich einige Eifrige
in den Vordergrund und übernahmen Schlüsselämter. (Bibliotheken
2f, 8f)
Die Direktoren wichtiger Institutionen wie der Preussischen Staatsbibliothek Berlin und der Bayerischen Staatsbibliothek München wurden mit Parteimitgliedern besetzt.
Insgesamt waren die deutschen Bibliothekare für die Parteiagitation nicht sehr empfänglich (Bibliotheken 18)
Happel (S. 118) kommt zu folgendem Schluss: "Wenn ... es wissenschaftlichen Bibliothekaren durch ihren persönlichen Einsatz gelang, bibliothekspolitische Massnahmen während der NS-Diktatur zu verzögern und abzuschwächen oder zu kritisieren, so ist doch festzuhalten, dass es an überzeugten und eifrigen Mitarbeitern nicht gefehlt hat. Auch die wissenschaftlichen Bibliotheken stellten keine gegenüber dem politischen Geschehen abseits stehende, weitgehend immun gebliebene Oase dar..."
Bibliothekarische Massnahmen:
Neben den schon erwähnten "schwarzen Listen" unterdrückte
man nicht genehmes Schrifttum durch Nichtanzeigen in der Deutschen Nationalbibliographie,
die Neuerscheinungen zu verzeichnen hatte. (Ähnliches hat man später
auch in der DDR gemacht.) In den Bibliothekskatalogen versah man entsprechende
Titel, sofern sie überhaupt aufgenommen wurden, mit Vermerken wie "geheim"
oder "gesperrt". (Bibliotheken 13f)
Massnahmen gegenüber den Benutzern und Benutzerinnen:
Die Einschränkung für jüdische Benutzer ging schrittweise vor
sich und war je nach Region verschieden. Bis zur Reichskristallnacht vom 9.
Nov. 1938 hatten sie in den meisten Fällen noch Zutritt zu den wissenschaftlichen
Sammlungen.
Auswirkungen:
Nach der Plünderung von Kulturgut aus jüdischem Besitz in Deutschland
selber, eröffnete die Besetzung einer wachsenden Zahl von Ländern
zusätzliche Möglichkeiten. Ähnlich wie 150 Jahre zuvor in Frankreich
setzte man besondere Einsatzteams dafür zusammen. (Bibliotheken 12)
Die eroberten Gebiete wurden unterschiedlich behandelt:
Gerade dies sollte sich aber ab 1942 gegen Deutschland selber richten:
Aus psychologischen Gründen wurde der Schein eines
normalen Studien- und Wissenschaftsbetriebes bis zur Kapitulation am 8.
Mai 1945 aufrechterhalten. 1939 ordnete man die Bergung der Handschriften, Inkunabeln,
Rara und Archivalien an. Man begann "die unersetzlichen Werte in Schlösser,
Pfarrhäuser, Kirchen, Klöster, Privathäuser, Lagerhäuser
und Bergwerke ausserhalb der Städte zu verlagern. Die Beschädigung
der Landesbibliothek Kiel (19.10.1940) und die fast völlige Zerstörung
der Landesbibliothek Kassel (9.9.1941) hätten das Signal für die sofortige
Verlagerung auch der neueren Druckschriftenbestände sein müssen".
Trotz weitgehender Vorbereitung der Verlagerung konnten nicht mehr alle Bücher
weggebracht werden. Ganze Bibliotheken gingen in den alliierten Bombardementen
unter. (Buzás 9f)
Die Gesamtverluste im Deutschen Reich durch den Krieg betrugen 25 von 75 Millionen Büchern, wobei die Verteilung sehr ungleich ist: Hessen verlor etwa 60% seiner Bestände, Österreich nur 3%. Die Verluste hätten kleiner gehalten werden können. (Buzás 10f)
Doch das war noch lange nicht alles. Auch wo eine Auslagerung noch gelang, konnte es aufgrund der Nachkriegsordnung zu Problemen kommen, die noch Jahrzehnte dauerten, wie das Beispiel der Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz zeigt (ehemals königliche Bibliothek Berlin), eine der ehemals führenden Institutionen Deutschlands und der Welt: Ihre Bestände waren 1943/44 ausgelagert worden und zwar an nicht weniger als 32 verschiedene Orte, von denen später 14 in der sowjetisch besetzten Zone lagen (ca. 600'000 Bde.), 7 in der amerikanischen Zone (1,5 Mio. Bde.) und 11 in Polen (900'000 Bde.)
Das Haus selber war etwa zur Hälfte zerstört. (Trophäenkommission 77) Die Kataloge fand man zum Teil im Westen und zum Teil im Osten wieder. Sie deckten sich aber keineswegs mit dem Besitz der Bestände, und die DDR liess lange Zeit ihre Benutzung nicht zu. Am Ende des Krieges baute man im Westen eine neue Sammlung auf, die neben derjenigen in Berlin Ost (am alten Standort) bestand.
Öffentliche Bibliotheken (Volksbibliotheken)
In aller Kürze noch einige Angaben zum Öffentlichen Bibliothekswesen im 3. Reich:
Das Personal erwies sich anpassungsbereiter als das der wissenschaftlichen Bibliotheken (Mitwirkung bei der Ausarbeitung schwarzer Listen, frühe Anpassung (1933) an die nationalsozialistische Büchereipolitik). (Happel 118)
Die Bereinigung des Bestandes im Sinne der herrschenden Ideologie und die Bestückung mit entsprechender neuer Literatur geschah konsequenter und erfolgreicher.
Angesichts der geringen Grösse dieser Institutionen war dies leichter zu erreichen. Und angesichts ihrer stärkeren Ausstrahlungskraft auf breite Schichten der Bevölkerung versuchten die Machthaber sich bei den Öffentlichen Bibliotheken stärker durchzusetzen.