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Wir können grundsätzlich eine Parallele ziehen zwischen dem Dreischritt
Absoluter Staat - konstitutionelle Monarchie - Republik
(oder repräsentative Monarchie) auf politischer Ebene und der entsprechenden
Entwicklung im Bibliothekswesen:
Fürstenbibliothek - Hofbibliothek - Landes- oder Staatsbibliothek
(Bibl. u. Aufklärung 42)
So wie die Bibliothek mit wiederkehrenden Mitteln ausgestattet und damit Teil der Staatsverwaltung wurde, so wurde sie auch in dem Sinne Teil der Administration, als sie von den Staatsangestellten genutzt werden konnte.
kleiner Exkurs
Spiegelung dieser Öffnung in der Literatur über die Bibliotheksarchitektur
Leon Battista Alberti ordnet 1485 in seinem Traktat "De re aedificatoria" den privaten Bibliotheksraum den Gemächern des Hausherrn zu. Er liegt neben seinem Schlafzimmer. Das Pendant der Ehefrau ist das Ankleidezimmer. Die Lage wird damit erklärt, dass der Hausherr hier geschützt vom Lärm der Familie Ruhe und Musse finden könne. - Dieses Muster wird in der Folge von den Theoretikern des 17. und 18. Jhs. wiederholt.
Analog dazu wird in dieser Epoche auch die Bibliothek des Fürsten in der Nähe von dessen Privatgemächern untergebracht. Joseph Furtenbach d. Ä. fordert 1640 für den Fürsten eine "ansehnliche Biliotheca", deren "grosse anzahl Autorum von den besten Büchern" den Hausherrn "erlustigen" und "Recreationis" geben kann. (238)
Ähnlich bringt am Ende des 17. Jhs auch Wolfgang Wilhelm Prämer die Bibliothek wie auch die Kunstkammer, die Antikensammlung und die Waffensammlung in einem Gebäudetrakt unter, der an den Fürstenhof grenzt. - Damit ist immerhin angedeutet, dass die Bibliothek zwar dem Fürsten zu dessen "Lustbarkeit" dient aber doch auch einem inneren Kreis von Mitbenutzern aus dem Hofe oder für Besucher zur Schaustellung offenstehen kann. - Nicht aber dem allgemeinen Publikum. (Vgl. z.B. heute noch das Bp. der Gemäldesammlung des Fürsten von Liechtenstein - eine der bedeutendsten Privatsammlungen der Welt - die bis heute diesen Charakter hat.)
Ein weiterer Architekturtheoretiker, Johann Friedrich Penther, macht dann in seiner "Ausführlichen Anleitung zur Bürgerlichen Baukunst" einen nächsten Schritt: Die Bibliothek liegt im Bereich des Cour d'honneur, der gegenüber der Staatskanzlei liegt. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Öffentlichkeit, v.a. aber eine Funktionszuweisung in die Umgebung der Staatsverwaltung, wo aus kurzer Distanz auf sie zurückgegriffen werden kann. Vielleicht kann man so weit gehen, wie Regina Becker dies in ihrem Aufsatz über die Bibliotheksarchitektur des 17. und 18. Jhs. tut. Sie interpretiert im Sinne von Norbert Elias' "Prozess der Zivilisation" folgendermassen: "Funktionen des fürstlichen Haushalts konnten durch Differenzierung zu einem Organ des staatlichen Herrschaftsapparates werden. Funktionelle, repräsentative Einrichtungen mussten nicht mehr direkt dem fürstlichen Wohnsitz angehören, sie sollten zwar in seiner Nähe sein, wurden aber entsprechend ihres öffentlichen Auftrages in einen neuen Rahmen gestellt." (241)
Zur Aufgabe, Bibliotheken zu bauen, um damit Künste und Wissenschaften zu fördern und das Ansehen eines Staates zu heben, gehörte die Berufung von Gelehrten, die ebenfalls das Ansehen eines Hofes und seines Fürsten heben sollten. - Und sie wiederum benötigten natürlich Bibliotheken als Forschungsinstrumente und gaben ihrererseits wieder Anregungen zu deren Ergänzung oder Ausbau. Das Engagement von Gelehrten durch Fürsten stellte für beide Seiten ein vorteilhaftes Geschäft dar. (vgl. auch Jochum 103)
Das Beispiel von Lessing in Wolfenbüttel ist in diesem Zusammenhang oft zitiert worden. In einem Brief umschreibt er seine Position folgendermassen: "Eigentliche Amtsgeschäfte habe ich dabei keine andere, als ich mir selbst machen will. Ich darf mich rühmen, dass der Erbprinz mehr darauf gesehen, dass ich die Bibliothek, als dass die Bibliothek mich nutzen soll." Das schloss allerdings nicht aus, dass sich Lessing moralisch verpflichtet fühlte, für seine Bibliothek zu arbeiten und nicht nur literarisch tätig zu sein. Er hat unter dieser Aufgabe allerdings gelitten, und es gelang ihm vor seinem Tode nicht mehr, eine neue Systematik in der Bibliothek zu Ende zu führen. (Jochum 107)
Leitende Bibliothekare waren während der gesamten Neuzeit - wenn auch im 20 Jh. mit abnehmender Tendenz - nicht selten auch bedeutende Wissenschafter. Bei Leibniz und Lessing, welche die Bibliothek der Fürsten von Braunschweig betreuten, geschah die Bibliotheksarbeit nebenher. Bekannt ist auch Georg Heinrich Pertz (Hannover und Berlin), der für die Monumenta Germaniae Historica, also in der Edition mittelalterlicher Quellentexte, Pionierarbeit geleistet hat. Das bedeutendste Beispiel ist aber wohl Lucovico Antonio Muratori, welcher der Hofbibliothek von Modena vorstand, und dessen Quelleneditionen noch heute benutzt werden. (Bibl. u. Aufklärung 185)
Vielleicht darf man sogar sagen, dass das 18. Jh. bezüglich Verzahnung zwischen Bibliothekaren und Wissenschaften den Höhepunkt darstellt.
(Eher wieder Nebenamt war die Bibliothek beim bedeutenden Theologen Adolf von Harnak, der zu Beginn des 20. Jhs. Leiter der Königlichen Bibliothek in Berlin war, oder etwa bei Emanuel Le Roi Ladurie, welcher der Bibliothèque Nationale in Paris vorstand.)