Universitätsbibliothek Bern |

Auch wenn grössere Fürstenbibliotheken in Deutschland im 18. Jh. meist über einen kleinen Stab von etwa fünf Mitarbeitern verfügen, so ist dieser Personalbestand in Relation zur Literatur, die verarbeitet werden musste, zu gering. Rückstände bei der Bearbeitung waren deshalb häufig.
Die Ämterverteilung war meist so geregelt: 1 Bibliothekar, 2 Kustoden (auch "Sekretäre" genannt), 1 Registrator (oder "Schreiber"), 1 Pedell (Bibliotheksknecht oder Diener). (Bibl. u. Aufklärung 46) (Bibliothekskommission StUB)
Zum Gehalt kam für den Bibliothekar noch die Hervorhebung durch einen Ehrentitel, etwa Hofrat. (In Österreich für verdiente DirektorInnen von Universitätsbibliotheken immer noch der Fall. Der Leiter der Biblioteca Vaticana stand im Kardinalsrang.)
Dieser Personalbestand ist zwar im Vergleich zu vielen Universitätsbibliotheken zu diesem Zeitpunkt, die nur nebenher betreut werden, tatsächlich "fürstlich". Im Vergleich zur französischen Bibliothèque du Roi, die vor der Revolution 54 Personen beschäftigte, ist er jedoch bescheiden. An der Hofbibliothek in Wien waren etwa 15 Personen tätig. (Handbuch 35)
Diese finanzielle und personelle Dotierung steht übrigens auch deutlich hinter anderen Kultureinrichtungen an deutschen Höfen wie Oper, Theater oder Orchester. (Bibliothek u. Aufklärung 47)
Wir konzentrieren uns im folgenden auf die Bibliotheksleiter, da hier die Quellenlage besser ist als für das übrige Personal.
Die französische Enzyklopädie von 1751 definiert den Bibliothekar folgendermassen: "Celui qui est préposé à la garde, au bon ordre et à l'accroissement d'une bibliothèque. Il y a peu de fonctions littéraires qui demandent autant de talent. Celle de bibliothécaire d'une grande bibliothèque telle, par exemple, celle du Roi, suppose la connaissance des langues anciennes et modernes, celle des livres, des éditions et de tout ce qui a rapport à l'histoire des lettres, au commerce de la librairie et à l'art typographique." (zit. nach Histoire 373)
Ganz ähnlich definiert auch die Deutsche Enzyklopädie in ihrem 23. Band von 1807 die bibliothekarischen Aufgaben. (Bibl. u. Aufklärung 188)
Selbstverständlich geht man im 18. Jh. davon aus, dass der gelehrte Bibliothekar eine ganze Reihe von Sprachen kennt; üblicherweise sind es Latein, Griechisch, Hebräisch, Französisch, Italienisch und manchmal noch Englisch.
Dazu kommen Kenntnisse in den Hilfswisssenschaften (Diplomatik, Handschriftenkunde, Numismatik, Epigraphik, Wissenschaftsgeschichte).
"Endlich wird sich ein Bibliothekar insbesondere zu kennen geben, wenn er einige Werke zum Drucke befördert haben wird." (1786 - zit. nach Bibl. u. Aufklärung 191)
Mit anderen Worten: Es werden nicht nur passive Kenntnisse zur Unterstützung der Benutzer erwartet, sondern man verlangt aktives wissenschaftliches Arbeiten.
(Einstweilen nur in Klammern sei dazu vermerkt, dass darin auch ein grosses Konfliktpotential lag - weniger bei den Fürstenbibliotheken, wo die Bibliothekare keine Lehrverpflichtung hatten, als an den Universitäten, wo die Bibliotheken in sehr vielen Fällen von Professoren nur nebenbei und oft als lästige Pflicht geführt wurden.
Bis in die Nachkriegszeit des zwanzigsten Jahrhunderts haben auch in der Schweiz Leiter von Stadt-, Kantons- und Universitätsbibliotheken ihre Institutionen mehr oder weniger mit der linken Hand geführt und sahen ihre eigentliche Berufung im wissenschaftlichen Arbeiten.)
Es wurde nachgewiesen, dass Bibliothekare in den im 18. Jh. entstehenden wissenschaftlichen Akademien im französischen und deutschsprachigen Raum eine bedeutende Rolle gespielt haben. Dies gilt ganz besonders für die Vertreter der Hofbibliotheken, die natürlich aufgrund ihrer vergleichsweise guten Besoldung keinen Nebenverdiensten nachgehen mussten. (In einer ähnlich unabhängigen Lage waren auch die Vorsteher von Klosterbibliotheken, während diejenigen von Stadt- und Universitätsbibliotheken im 18. Jh. oft hauptberuflich andere Aufgaben hatten.)
Sind die Hofbibliothekare dank ihrer besonderen Position auch Träger und Förderer der Aufklärung? Jürgen Voss nennt in seinem Aufsatz "Bibliothekare als Gelehrte und Wissenschafter im Zeitalter der Aufklärung" in diesem Zusammenhang nur drei Namen. Allerdings ist die Frage auch noch nicht ausreichend erforscht. (Bibl.u. Aufklärung 204)
Dies führt uns aber zur nächsten Frage, wie weit Hofbibliotheken überhaupt als Instrumente der Aufklärung in Frage kommen.