Universitätsbibliothek Bern |

Verwaltung und Benutzung
Ein wichtiges Merkmal dieser Epoche ist die Ausstattung der Bibliotheken mit einem regelmässigen Etat für Bücherkäufe und Personal.
Dies mag auf den ersten Blick erstaunen, doch sind bis ins 19. Jh. hinein v.a. kleinere Bibliotheken in einem hohen Masse abhängig von Fonds und Geschenken in Form von Büchern oder Geldmitteln oder von Zuwendungen als Folge von Erbgängen. Dafür gibt es zahllose Beispiele: So wurde die Bibiliothek von Zwingli nach dessen Tod vom Rat für die Bibliothek der Hohen Schule gekauft. Und in Bern bedeutete die Erwerbung der Bibliothek von Jacques Bongars 1632 auf einen Schlag eine Verdoppelung des Bestandes.
Dies hängt auch damit zusammen, dass der Innovationsdruck in den Wissenschaften und damit auch für die Bibliotheken weniger gross war. Natürlich gab es daneben in vielen Fällen noch die Pflichtablieferung. Diese beschränkte sich aber auf die Druckwerke aus dem eigenen Territorium.
Die Dresdner Hofbibliothek und die Königliche Bibliothek in Berlin, die übrigens am Ende des 18. Jhs über 170'000 respektive 150'000 Bände verfügten, erhielten um 1780 3'000 bzw. sogar 8'000 Reichstaler. (Dem wäre beizufügen, dass in Deutschland einzig die Universität von Göttingen mehr Geld für ihre Bibliothek ausgab, alle anderen lagen meist deutlich tiefer, was bezeichnend ist für die Gewichtung der Bibliothekstypen zu diesem Zeitpunkt.) (Bibl. u. Aufklärung 44)
Die Benützerordnung der Königlichen Bibliothek zu Berlin von 1758 (Baur 147) zeigt das Dilemma zwischen "Dienstbibliothek" und allgemein zugänglichem wissenschaftlichem Instrument:
"1. Sollen an Niemanden ausser an denen Königl. Geheimen Etats- und Krieges=Ministern, ohne speciale Permission Bücher gegen einen Schein verabfolget werden.
2. Fremden und in keiner königl. Bedienung stehenden Personen wird die Permission nur unter der Bedingung ertheilet, wenn sie zuförderst der verlangten Bücher wegen gehörige Sicherheit gestellet.
...
5. Weil auch die Bibliothec zum Aufnehmen der Wissenschaften und Künste einem jeden zu seinem Gebrauch täglich offen stehet; es sich aber öfters zuträget, das mehrere eines und desselbigen Buches zu ihrem Gebrauche benöthiget sind, so können
a) Bücher die stündlich zum nachschlagen gebrauchet werden keinem mit nach Hause gegeben werden..."
Aus diesen Sätzen lässt sich ablesen, dass die Bibliothek zwar zur Präsenzbenutzung einem allgemeinen Publikum offenstand, aber nur ein kleiner Kreis zur Ausleihe berechtigt war.
Bis ins 19. Jh. ausgesprochen konservativ in bezug auf die Benutzung war man in der Hofbibliothek Wien. Erst 1769 stand ein heizbares Lesezimmer zur Verfügung, vorher blieb die Sammlung im Winter geschlossen; ausnahmsweise wurden Dokumente in den Privatwohnungen der Bibliothekare benutzt. Eine Heimausleihe bedingte die Zustimmung des Kaisers! (Handbuch 35)
Die kurfürstliche Bibliothek in Dresden war zwar seit 1748 frei zugänglich; sie war aber bis 1786 schlecht untergebracht und bot bis zu diesem Zeitpunkt nur sechs Lesern Platz. Die gesuchten Werke waren oft nicht oder nur schwer auzufinden. Von 1788 stand sie dann allerdings täglich vormittags und nachmittags offen, was damals keineswegs eine Selbstverständlichkeit war (Handbuch 44), wie ein Vergleich mit dem letzten Beispiel zeigt: Das Lesezimmer der Bibliothek des Herzogs von Württemberg in Stuttgart bot zwar 24 Plätze, stand aber nur gerade an 2 Tagen zu drei Stunden offen. (Handbuch 50)
Exkurs: Die Bibliothek als Museum
Ich beginne mit einem Zitat, einer Beschreibung der Stadtbibliothek Zürich etwa aus dem Jahr 1730: (Bild Wasserkirche). "Den 2ten Septembr. öffnete uns Hr Pastor Scheuchzer die hiesige Bürger Bibliotheque, welche in einer vormahligen Kleinen so genannten Wasser-Kirche recht zierlich mit doppelten Galeries zu Ende des Seees angeleget ist. Unten stehen die gedruckten Bücher in Folio aus verschiedenen Facultaeten. Es fehlet nicht an den nützlichsten und gemeinsten Hauptwercken aus der Theologie, Historie und Antiquité, item an denen alten Editionibus von Anfang der Burchdruckerey. Ein kleiner Schranck haelt die alten Mscta .... In der oberen Galerie stehen einige Schräncke mit Collectaneis Naturae et Artis, ...item einige Scelets und ein asugestopfftes zweyköpffiges Kalb. Die LandCharte von der gantzen Schweitz Christophori Mureri Anno 1609 mit der Feder geschrieben und illuminiret ... An der Thür der Bibliothec stehet: 1) eine alte Columna miliaris welche zu Windisch gefunden worden; 2) eine andere alte <römische> Inscription ...
Diese Bibliothec wird die Bürger Bibliothec genannt, weil sie ex Symbolis der angehenden Bürger und derselbigen freywilligen Donis gestiftet ist und noch unterhalten wird. Dagegen hat ein jeder die Freyheit nach seinem Belieben Bücher gegen einen Revers zu fordern, welches zwar vor die Bürger bequem, aber vor die Bücher nicht profitable ist, massen dieselbe dadurch sehr abgenutzet werden. Der Bibliothecarius hat nichts als den freien Gebrauch der Bücher zum Salario. (Fischer 352f)
Diese Beschreibung einer Bibliothek sagt nichts anderes, als dass eine solche Institution im 18. Jh. oft mehr war als eine Bücher- und Handschriftensammlung. Tatsächlich stösst man in den meisten Fällen auf die zweite Hälfte des 19. Jhs, wenn man nach den Gründungsjahren von Kunstmuseen, naturhistorischen Sammlungen, Münzkabinetten und von historischen Museen fragt. Entsprechendes Sammelgut war zuvor zum Teil in Bibliotheken untergebracht. Dies galt namentlich für mittlere und kleinere Städte. (Während grosse Fürstenhöfe sich schon im 18. Jh. entsprechende separate Kabinette leisteten.)
Museen und Bibliotheken - ihre gemeinsamen Wurzeln:
In der zweiten Hälfte des 14. Jh. begann man - vor allem südlich der
Alpen - Werke aus der Antike neu zu schätzen: Man sammelte alte Inschriften,
Kunstwerke und antike Münzen.
An den Fürstenhöfen der Medici, der Este, der Päpste und Kardinäle in Italien, dann aber auch an den Höfen von Ungarn, Frankreich und England wird diese Tradition aufgegriffen, die in der zweiten Hälfte des 16. Jh. in Form des Sammelns von Altertümern in allen europäischen Ländern um sich greift - auch im Milieu der Kaufleute.
Arten von Objekten: Exemplare der fremden Fauna und Flora, Medaillen, Münzen, Gemälde, wissenschaftliche Instrumente, Statuen und natürlich Bücher.
Bis ins 17., ja 18. Jh. kann ein Grossteil der Bevölkerung dieses Sammelgut nicht sehen - mit Ausnahme der Gegenstände, die in Kirchen gezeigt werden. Eine weitere Möglichkeit zum Betrachten entsprechender Objekte bilden die Bibliotheken, soweit sie zu diesem Zeitpunkt schon öffentlich sind. Pomian führt als erstes Museum mit einigermassen öffentlichem Charakter (für Studierende) die Schenkung von Elias Ashmole an der Universität Oxford an, die 1683 zugänglich gemacht wird. 1734 öffnet in Rom das Museum Capitolino, eine Stiftung des Papstes. Über die Öffnung hinaus haben diese Institutionen einen weiteren Vorteil: Die Kontinuität ist eher gesichert als bei Privatsammlungen, die oft nach dem Tod eines Sammlers aufgelöst werden.
In einem gewissen Sinn lösen die Museen auch die Kirche ab.
(Pomian K.: Der Ursprung des Museums. 55-70)
Dass den Bibliotheken geistlicher wie weltlicher Fürstentümer der Charakter von Gesamtkunstwerken zukam, habe ich im Abschnitt über die Bibliotheksarchitektur bereits dargelegt. In manchen Fällen wollten Bibliotheken aber auch inhaltlich so etwas wie Repräsentanten sämtlicher Wissenschaftszweige sein und über Bücher die hinaus Anschauungsmaterial liefern.
Man kann sogar argumentieren (so Jochum 99 - 102), dass im Barock das Buch selber ein Ausstellungsgut war, das weniger konsultiert als präsentiert wird. Das Buch ist nach dieser Betrachtungsweise Objekt des Sammlers, der es in Massen kauft und gar nicht mehr in der Lage ist, es zu lesen. Ja, die Bibliomanie wäre damit nicht mehr ferne. Dies trifft nun tatsächlich auf manche Fürsten zu.
Leibniz, der als Bibliothekar in Wolfenbüttel gewirkt hat, weist uns in die gleiche Richtung, wenn er in einem Zug von einer "Fürstl. Kunstkammer und Bibliothec" spricht. (Jochum 104)
Ein kurzer Vergleich mit einem Land mit republikanischer Tradition
Wir haben die Hofbibliotheken als bedeutendste Institutionen der Bibliothekswelt im 17. und 18. Jh. kennengelernt. Heisst dies, dass ein Land wie die Schweiz im vornherein bibliothekarisch schlechter versorgt war?
Diese Annahme wäre eine unzulässige Verkürzung aus drei Gründen: