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Universitätsbibliothek Bern

Titelbild

Gründungen des 19. Jahrhunderts

USA

Einen ganz anderen Charakter hat die Gründung der Library of Congress, der Nationalbibliothek der USA: Die Abgeordneten der jungen Nation benötigten Informationsmaterial (Bücher, Zeitungen, Karten) für ihre Aufgaben. 1800 wurde dazu ein erster Betrag von 5000 Dollars gesprochen und im folgenden Jahr ein regelmässiger Beitrag und die Stelle eines Bibliothekars bewilligt. (Dieser untersteht direkt dem Präsidenten.) Die gesetzliche Festlegung der Aufgaben und der Rolle der neuen Institution erfolgte wiederum ein Jahr später, 1802. (Cole 1979, 3f, Cole 1993, S. 12)

Ein weiterer Grund für die Etablierung einer Nationalbibliothek war der Vergleich mit Europa. Man stellte fest, dass die meisten grossen Länder über eine solche Institution verfügten.

Nach der Zerstörung der ersten Sammlung durch die britischen Truppen, die 1814 Washington eroberten, bot Thomas Jefferson seine private Sammlung von rund 6'500 Bänden dem Staat zum Verkauf an. Jefferson hatte früh auf die Bedeutung des freien Zugangs zu Informationen für ein demokratisches Staatswesen hingewiesen. (Allerdings sollte 1851 ein weiteres Feuer zwei Drittel der auf 55'000 Bände angewachsenen Bibliothek zerstören.) (Cole 1993, 7, 14)

Ähnlich wie bei den Universitätsbibliotheken beginnt der Aufstieg der Library of Congress erst nach dem Bürgerkrieg (1865). Beim Bezug des ersten eigenen Gebäudes (1897) war die Sammlung bereits auf 800'000 Bände angewachsen. 1938 und 1980 wurden zwei weitere Gebäude fertiggestellt.

Aus diesen bescheidenen Anfängen sollte die heute weltweit bedeutendste Bibliothek werden. Dass gerade eine Bibliothek die erste nationale Kulturinstitution der USA war, verweist auf den pragmatischen Charakter des jungen Landes. (Cole 1993, S. 7)

"Die Vielfältigkeit der Library of Congress ist erstaunlich. Gleichzeitig ist sie Bibliothek der Legislative und wichtigster Forschungsarm des US-Kongresses; Copyright-Agentur der Vereinigten Staaten; ein Zentrum der Gelehrsamkeit, das Forschungsmaterialien in vielen Medien und in den meisten Themenbereichen aus der ganzen Welt in mehr als 450 Sprachen sammelt; eine öffentliche Einrichtung, die allen Personen offensteht, die das Highschool-Alter (d.h. 18 Jahre) erreicht haben, und ihren Benutzern 22 Lesesälen anbietet; eine Regierungsbibliothek, welche stark von der Exekutive und den Gerichtsbehörden benutzt wird; eine nationale Bibliothek für die Blinden und körperlich Behinderten; eine hervorragende juristische Bibliothek; einer der weltweit grössten Anbieter bibliographischer Daten und Produkte; ein Zentrum für die Inauftraggabe und Aufführung von Kammermusik; das Heim des nationalen 'Hofpoeten' (poet laureate); Sponsor von Ausstellungen und musikalischen, literarischen und kulturellen Programmen, welche die ganze Nation und die Welt umspannen; ein Forschungszentrum für die Erhaltung und Konservierung von Bibliotheksmaterialien; und die weltweit grösste Hüterin von Karten, Atlanten, gedruckter und aufgezeichneter Musik, Spielfilmen und Fernsehprogrammen." (Cole 1993, S. 11f übersetzt)

Herbert Putnam, welcher der Bibliothek von 1899-1939 vorstand, charakterisierte die Aufgabe der Library of Congress kurz folgendermassen: "Universal in scope, national in service".

Dieses Selbstverständnis geht weit über das eines Bucharchivs für die eigene nationale Buchproduktion hinaus. Keine andere Bibliothek der Welt hat den Willen, mit einem so hohen Vollständigkeitsgrad die weltweite Informationsproduktion zu sammeln. Heute unterhält die Bibliothek an sechs Orten der Welt (Rio, Kairo, Nairobi, Djakarta, Karachi, Neu-Delhi) Aussenbüros zur Beschaffung von Literatur. (Cole 1993, S. 38)

Ein Schreiben des Librarian of Congress an alle amerikanischen diplomatischen Vertretungen im Ausland vom Februar 1898, kurz nach dem Bezug des ersten eigenen Gebäudes, charakterisiert diesen hohen Anspruch:

"Die neue Library of Congress bietet Raum für viereinhalb Millionen Bücher. Die Zunahme von 1861 bis auf den heutigen Tag hat sich verzehnfacht, das heisst innerhalb von einer Generation allein von 75’000 auf 800’000 Bände. Es gibt kein Anzeichen dafür, dass sich diese Zuwachsrate verkleinern wird, und man glaubt, dass sie sich durch den Rat und die Mitarbeit der Gentlemen in unseren diplomatischen Auslandsvertretungen sogar noch vergrössern lassen könnte. Öffentliche Dokumente, Zeitungen, Fortsetzungen, Flugblätter, Handschriften, publizierte politische Attacken, kleine Unterhaltungsbücher oder Sammelalben, Balladen, orginelle Forschungsaufzeichnungen, Publikationen, die die Lebensweisen, Sitten, Bodenschätze und Traditionen von Gemeinschaften illustrieren, bei welchen unsere Auslandsvertreter akkreditiert sind, aber auch Tätigkeitsberichte von gelehrten, wissenschaftlichen oder religiösen Gruppen, Berichte von Eisenbahn- und Kanalgesellschaften oder Industriefirmen, gesetzgeberische Aufzeichnungen und Debatten, öffentliche Verordnungen, Kirchenregister, Genealogien, Familien- und Lokalgeschichten, Chroniken des Lebens auf dem Land und in der Kirchgemeinde, Volkskunde, Aufzeichnungen des häuslichen Lebens, aber auch Dokumente, welche die Geschichte jener unterschiedlichen Nationalitäten illustrieren, die gegenwärtig an unsere Küste kommen, um sich mit unserem nationalen Leben zu verschmelzen, und welche als ein Teil unserer Bibliotheksarchive von unschätzbarem Wert für ihre Nachkommen wären - in einem Wort: was auch immer zur Summe des menschlichen Wissens beitragen könnte, würde dankbar entgegengenommen und erhielte die ihr gebührende und immerwährende Anerkennung.

Sich bietende Gelegenheiten, um sich das Orginal oder eine Kopie nützlicher Handschriften oder seltener Ausgaben zu sichern, wären willkommen. Man könnte uns auf diese und andere oben vorgeschlagene Publikationen aufmerksam machen im Hinblick auf deren Erwerbung aus Bibliotheksmitteln oder durch Tausch - kaufen, was einen besonderen Wert haben mag, oder tauschen aus unserer Doublettensammlung. Während des Auswahl- und Nachfrageprozesses sollte nichts als trivial betrachtet werden. Man möge sich daran erinnern, dass eine zu seiner Zeit scheinbar wertlose Publikation (so zum Beispiel zur Zeit des English Commonwealth, der Amerikanischen Revolution oder unseres kürzlichen Bürgerkrieges) danach von unschätzbarem Wert sein kann.

Dies alles wurde niedergeschrieben im Interesse der Nationalbibliothek und im Glauben, dass die Anregung allein nötig ist, um sich Ihrer Mitarbeit in der Entwicklung eines der wichtigsten Zweige unseres öffentlichen Dienstes zu versichern.
Ich verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung Ihr
R. Young Kongressbibliothekar
(Cole 1979, S. 62f, Zitat in Übersetzung)

Kaum eine andere Bibliothek zeigt aber auch in so hohem Ausmasse den Willen, ihre Bestände der Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar zu machen. Die Library of Congress betreibt grosse Projekte zum Scannen von Text- und Bildmaterial zu Geschichte und Kultur der USA, das über das World Wide Web frei zugänglich ist.

Grossen Erfolg hatte die Library of Congress auch bei der Standardisierung von bibliothekarischen Arbeitsabläufen. Ihre Systematik, die Library of Congress Classification, ist in den USA und in anderen englischsprachigen Ländern weit verbreitet.

Mit vorgefertigten Katalogkarten und später mit Titelaufnahmen, die auf Magnetbändern bezogen werden konnten, versuchte man, die Arbeitslast der amerikanischen Bibliotheken zu reduzieren.

Eigenart der Library of Congress ist aber namentlich, dass sie bis heute gleichzeitig Informationsinstrument des Kongresses ist und de facto Nationalbibliothek (obwohl sie diesen Auftrag nie offiziell bekommen hat). Für den Kongress erledigt sie auch eigentliche Forschungsaufgaben.

Schweiz

Es ist kein Zufall, dass in unserem Land - mindestens im Deutschen - der Ausdruck "Nationalbibliothek" vermieden wird und man den Ausdruck "Landesbibliothek" gewählt hat, da die erste Benennung unliebsame Erinnerungen weckte. Ein erster Versuch zur Errichtung einer Nationalbibliothek geht nämlich in die zentralistische Helvetische Republik zurück.

1800 forderte kein geringerer als Philipp Albert Stapfer (1766-1840), Minister der Künste und Wissenschaften, es "sollte zum voraus das Beste aus allen einzelnen Bibliotheken, die dem Staate gehören, zusammengelesen und eine eigentliche grosse Nationalbibliothek errichtet werden". (Escher, 108). Diese Forderung ist Teil eines Berichts, der die in der damaligen Schweiz vorhandenen Bibliotheken und ihre Besitzverhältnisse auflistet. Stapfer schlug vor, die Bestände an Ort zu inventarisieren - wobei die lokalen Bibliothekare und besonders die Mönche mithelfen sollten! Eine Zentralredaktion sollte diese Kataloge aus ganz Helvetien anschliessend durchgehen und die wichtigsten Werke jeder Sammlung in ein neues alphabetisches Register übertrgen und damit - modern gesprochen - so etwas wie einen Gesamtkatalog wertvoller Drucke und Handschriften schaffen. Auf dieser Grundlage hätte ein zweiter Schritt folgen sollen: "Von jedem wichtigen Werke würde einst ein Exemplar, und zwar das am besten conservirte, in die Nationalbibliothek gestellt..." Weitere gute Exemplare sollten in ebenfalls neu zu errichtende Bezirksbibliotheken abgeführt werden. (Escher, 109)

Obwohl mit "staatlichen Bibliotheken" eigentlich nur diejenigen öffentlicher Unterrichtsanstalten und die Sammlungen der Klöster gemeint waren, und die Stadt- oder Bürgerbibliotheken davon mehrheitlich nicht betroffen sein sollten, verursachte dieser Bericht in den Kantonen grosse Unsicherheit. An manchen Orten begann man sofort mit Verlagerungen in Verstecke. So heisst es z.B. im selben Bericht über die Stiftsbibliothek St. Gallen: "Die Mönche haben von dieser an alten Manuskripten und andern vortreflichen Werken so reichen Bibliothek das Beste weggeschleppt. Was noch übrig ist, ward in einem Katalog verzeichnet, der in meiner Kanzley liegt. Dieser Rest wird nun unter Schloss und Siegel gehalten. Es sind nur wenige Werke von Bedeutung darunter." (Escher 98) Erst 1804 wagten die Mönche den Rücktransport der wertvollen Bestände. Ob der Transfer der Hochschulbibliothek in Bern in den Besitz der Stadt (1803) ebenfalls zur Sicherung vor dem Zugriff des helvetischen Zentralstaates diente, wie Marcel Beck (S. 9) schreibt, ist aus meiner Sicht nicht genügend geklärt; immerhin macht diese Massnahme angesichts ihres Charakters als Sammlung einer öffentlichen Unterrichtsanstalt und der damit drohenden Enteignung Sinn.

Welches war nun das eigentliche Anliegen dieses Vorhabens, das keinerlei Rücksicht auf die historisch gewachsenen Strukturen nahm?

Ein erstes Motiv kennen wir bereits als immer wieder vorgebrachtes Argument gegen Klosterbibliotheken: "Die meisten der aufgezählten Bibliotheken, besonders jene der Klöster, sind todte Schätze, die kaum oder nur wenig gebraucht werden. Es wäre schade, wenn sie noch lange so ganz unbenüzt blieben, hingegen Wohlthat für das Volk, sie je eher je lieber zum allgemeinen Besten brauchbar zu machen." (Escher 107)

Im weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Bestände in ihrer vorliegenden Zusammenstellung für das Publikum wenig nützlich seien. Sie sollten selektioniert und zehn zu schaffenden höheren Bildungsanstalten und eben der Nationalbibliothek zugeführt werden. Diese sollte den gleichen Standort haben wie ein ebenfalls noch zu gründendes "National-Institut der Wissenschaften".

Und schliesslich weist Stapfer darauf hin, dass eine "National-Bibliothek der Gesetzgebung" in der Schweiz überhaupt fehle. (Escher 87)

Allzuviele Voraussetzungen für eine sinnvolle Realisierung einer Nationalbibliothek waren jedoch um 1800 noch gar nicht vorhanden. Weder war das höhere Bildungswesen reorganisiert, noch stand der Sitz der Zentralregierung definitiv fest und schon gar nicht derjenige einer zentralen staatlichen Hochschule.

Dennoch hat dieser Bericht auf Jahrzehnte hinaus die Errichtung einer Nationalbibliothek in der Schweiz verunmöglicht, und auch die Institution, die schliesslich 1895 geschaffen wurde, war noch von diesem helvetischen Schreckgespenst geprägt. (Einzig eine kleine Eidgenössische Zentralbibliothek konnte 1849 für die Verwaltung und das Parlament gegründet werden.)

Beim Bundesbeschluss für die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) von 1894 vermied man alles, was die alten Empfindlichkeiten wieder hätte aufleben lassen können: "Die neue Bibliothek soll keine Universalbibliothek werden, wie sie Philipp Albert Stapfer vorschwebte, sondern sich auf das Sammeln von landeskundlichem Schrifttum beschränken. Sie stellt daher keine Konkurrenz für bestehende Bibliotheken dar. Aus demselben Grund ... verzichtet man darauf, die neue Bibliothek einer bereits bestehenden anzuschliessen. Ausserdem muss keine Bibiliothek etwas von ihren Beständen abgeben. Ein ganz neues Institut soll entstehen, eine Sammelstelle vorwiegend für Neuerscheinungen." (Senser, S. 35f) Dies entsprach weitgehend dem Willen der Kantone, die sich - namentlich im Ständerat - gegenüber der neuen Institution eher zurückhaltend zeigten. (Cordonier 78)

Der Sammelauftrag bestand für Helvetica ab 1848, d.h. Literatur von Schweizern und Schweizerinnen, über die Schweiz und von schweizerischen Verlagen. Damit wurde immerhin die Erstellung einer Nationalbibliographie möglich, die Recherchen zu Themen über die Schweiz oder über Schweizer Autoren erleichtert.

Bei diesem im Vergleich zu England, Frankreich oder den USA eingeschränkten Sammelauftrag auf Helvetica ist es auch bei der Erneuerung des Bundesgesetzes über die Schweizerische Landesbibliothek von 1992 geblieben - auch wenn natürlich audiovisuelles Material und andere moderne Informationsträger dazukamen.

Noch anlässlich dieser Verhandlung, also knapp 100 Jahre nach der Gründung der Landesbibliothek, kam in den Räten der Gegensatz zwischen einer zentralistischen und einer föderalistischen Lösung im schweizerischen Bibliothekswesen nochmals zum Ausdruck. (Cordonier 88f)

Dies galt übrigens auch für die Hochschulbibliotheken, die - namentlich in der Deutschschweiz - wenig Verständnis für die von der Landesbibliothek plötzlich beanspruchte Führungsrolle zeigten. Konfliktstoff bot namentlich die EDV, ein Gebiet, auf dem Hochschulbibliotheken schon bis zu 20 Jahre Erfahrungen hatten, während die Landesbibliothek als letzte grosse Institution zu diesem Zeitpunkt mit der Automatisierung ihrer Betriebsabläufe überhaupt erst begann.

Eine Besonderheit stellte - wenigstens bis vor wenigen Jahren - die Tatsache dar, dass die SLB ihre Bestände auch fast unbeschränkt auslieh, ja sogar auf Nachfrage hin Benutzern in abgelegenen Regionen Bücher direkt per Post zusandte.

Es ist in unserem Land übrigens nie gelungen, eine Pflichtabgaberegelung durchzusetzen. Es besteht lediglich ein Abkommen auf freiwilliger Basis zwischen der SLB und den Verlegern. Die Schweiz ist damit eines der ganz wenigen Kulturländer, die keine solche Verpflichtung kennen.

Insgesamt repräsentiert das schweizerische Modell die Idee der verteilten Lasten: Die Nationalbibliothek konzentriert sich auf das Sammeln und den Nachweis der Helvetica, die Universitätsbibliotheken - und z.T. die Studien- und Bildungsbibliotheken - erwerben v.a. die wissenschaftliche Literatur unabhängig von ihrer Provenienz, die Institutionen mit der Funktion einer Kantonsbibliothek schliesslich sammeln zusätzlich möglichst vollständig das Schriftgut aus ihrem Territorium, das damit auf nationaler und kantonaler Ebene erhalten wird.

Italien

Italien hat insgesamt acht Nationalbibliotheken (Bari, Mailand, Neapel, Turin, Venedig, Florenz und Rom), von denen aber nur den letzten beiden die Funktionen von Nationalbibliotheken im engeren Sinne (Biblioteca Nazionale Centrale) zukommt. Diejenige von Florenz hat ihre Wurzeln in der Mitte des 18. Jhs. (1747) und konzentriert sich auf die italienische Literatur, ferner betreut sie die Bibliographia Nazionale Italiana, die bis aufs Jahr 1886 zurückgeht, während die Biblioteca Nazionale Centrale "Vittorio Emanuele II" in Rom ihr Schwergewicht auf die im Ausland über Italien erschienene Literatur legt. Sie ist ein Kind der nationalen Einigung und erst 1876 entstanden. Beide profitierten übrigens bei ihrerer Gründung von säkularisierten klösterlichen Beständen. (s. Harris S. 138)

Diese eher heterogene Bibliotheksstruktur spiegelt einerseits die italienische Geschichte bis in die Mitte des 19. Jhs. mit ihrem Nebeneinander von Fürstentümern und andrerseits die grosse Tradition der italienischen Bibliotheken von der Renaissance bis ins 18. Jh.

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