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Trägerschaften
Die meisten Allgemeinen öffentlichen Bibliotheken hatten vorerst eine private
Trägerschaft. Die Unterstützung durch die öffentliche Hand erfolgte
stufenweise. Sie ging einher mit einer neuen Ausrichtung des Bestandes, der
nun gesinnungsneutral sein sollte.
Es ist in den angelsächsischen Ländern früher gelungen, den Staat in die Verantwortung für die Öffentlichen Bibliotheken einzubeziehen. In den deutschsprachigen Ländern blieb die Trägerschaft länger in den Händen von Parteien, Konfessionen und philanthropischen Bewegungen.
(In der Schweiz hielt man teilweise formal bis heute an der privaten Trägerschaft fest, indem namentlich in der Deutschschweiz die Allgemeinen öffentlichen Bibliotheken noch von Vereinen oder Stiftungen geführt werden, die aber den grössten Teil ihrer Mittel von der öffentlichen Hand erhalten.)
Wirkung
Allgemeine öffentliche Bibliotheken sind Teil des sozialen Wandels und
der Demokratisierung des 19. Jhs. Der amerikanische Bibliothekshistoriker Jesse
Shera ist der Meinung, dass dieser Bibliothekstyp eine Folge des sozialen
Wandels war und er diesen Prozess nicht selber verursacht hat.
Mindestens punktuell, etwa aus der Lektüre von Quellentexten aus dem Kanton Zürich, habe ich den gegenteiligen Eindruck gewonnen. So waren etwa die Arbeiterbibliotheken in der Stadt Zürich wichtige Zentren der sozialen Bewegung, wo sich die Vertreter der Sozialdemokratie und der Gewerkschaften informierten, Erfahrungen und Meinungen austauschten, Vorträge hielten und Kurse durchführten, was alles letztendlich den Prozess des sozialen Wandels mitbeeinflusste.
Shera hat aber insofern auch recht, als in den USA und in Deutschland liberale Kräfte öffentliche Bibliotheken als Instrumente ebenso zur Hebung des Bildungstandes wie v.a. zur Eingrenzung der Gefährdung der gesellschaftlichen Ordunung durch den vierten Stand benutzten.
Vergleich mit anderen Bibliothekstypen
Vergleicht man die Geschichte der früher behandelten Bibliothekstypen (namentlich:
Klosterbibliotheken, Fürsten-/Nationalbibliotheken, Universitätsbibliotheken)
mit derjenigen der Öffentlichen Bibliotheken, so kommt man um den Eindruck
nicht herum, dass das Bibliothekswesen die Grundschicht gleichsam als "gesunkenes
Kulturgut" erreichte. Spät und mit anfänglich dürftigen
Mitteln übernimmt der Staat die Verantwortung für die Bibliotheken
der breiten Masse.
In vielen Ländern blieben diese Mittel lange Zeit unzureichend (etwa in Frankreich) oder es entstand gar nie ein flächendeckendes Netz von Öffentlichen Bibliotheken (Südeuropa).
Doch selbst in Ländern mit einem ansprechenden Niveau ist das Erreichte gegenwärtig gefährdet.
Und nur in einer Minderheit von Ländern (etwa England, Skandinavien und Holland) ist es in Westeuropa systmatisch gelungen, die Bibliotheken zu "community centers" auszubauen, die je in ihren Gemeinden zur zentralen Drehscheibe nicht nur für die Buch- und Medienausleihe, sondern auch zur Zentrale für Informationen allgemein, für die Weiterbildung und für das Kulturleben überhaupt geworden sind.
Streng genommen müsste man innerhalb des Öffentlichen Bibliothekswesens nochmals differenzieren zwischen zwei Versorgungssträngen: Es ist den "gebildeten Ständen" namentlich mit ihren Lesegesellschaften früher (z.T. schon im 18. Jh.) und besser gelungen, ihre Bedürfnisse aus eigenen Mitteln zu decken, während die Versorgung der eigentlichen Grundschicht (z.B. Handwerker, Arbeiter, Dienstboten) tendenziell später und mit unzureichenden Mitteln erfolgte.
Professionalisierung
Was die Mittel anbetrifft, so muss mindestens für Kontinentaleuropa auch
festgehalten sein, dass die Betreuung bis weit ins 20. Jh. hinein zwar mit viel
gutem Willen, aber laienhaft erfolgt. So gibt es - als extremes Beispiel - in
der Schweiz erst seit 1964 Kurse für nebenamtliche Gemeinde- und Schulbibliothekarinnen.