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Universitätsbibliothek Bern

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Grossbritannien

Vorläufer

Zwischen 1550 und 1800 entstanden in Grossbritannien rund 200 Stadt- und Kirchgemeindebibliotheken. (Kelly, Books, 33), die fast immer einen hohen Anteil an theologischer Literatur hatten und meist aufgrund von Schenkungen zustande kamen.

Am Ende des 18. Jhs. sind zwei Vorstösse zum systematischen Aufbau von Bibliotheken zu verzeichnen:

1699 schlug Thomas Bray vor, Leihbibliotheken in den kirchlichen Dekanaten für die Geistlichkeit und den Landadel, kleinere Sammlungen für die Landgeistlichen sowie solche in den Kirchgemeinden für die Gemeindeglieder einzurichten. (Selbst die Geistlichen waren in vielen Fällen nicht in der Lage Bücher zu kaufen.) Brays Traktat enthielt sogar eine kurze Liste der Literatur, die als Grundstock dienen sollte. - Bis 1800 sollten rund 200 solcher Institutionen zustandekommen, wobei es sich mehrheitlich um Pfarrbibliotheken handelte. (Kelly, Books, 42)

Ebenfalls 1699 schlug James Kirkwood für Schottland in jeder Kirchgemeinde eine öffentliche Bibliothek vor, die durch eine Steuer für die Geistlichen und Landbesitzer finanziert werden sollte und ausdrücklich auch aktuelle Neuerscheinungen enthalten sollte. Als Bibliothekar hätten die Lehrer oder Vorleser wirken sollen. Kirkwood legte auch Wert darauf, dass sie dem gesamten Publikum zugänglich waren. Es kam zu einigen wenigen Gründungen, die aber nach Kirkwoods Tod 1709 meist wieder aufgegeben wurden. (Kelly, Books, 42f)

Vor allem seit dem letzten Viertel des 18. Jhs. lässt sich dann eine Vielzahl von Bibliotheksgründungen nachweisen, die sich in die folgenden Gruppen einteilen lassen und die gleichzeitig die stark segmentierte gesellschaftliche Situation in Grossbritannien spiegeln:

Subscription libraries (oder Gentlemen's Libraries) für den niederen Adel und die "gebildeten Stände".

Als Bestand wird "gehobene" Belletristik, Bücher zu Geschichte, Geografie und Reisebücher angeboten, aber meist keine eigentliche Fachliteratur.

Die Entstehungszeit der subscription libraries fällt ins 18. und 19. Jh. Sie sind vor dem Hintergrund der wachsenden Wertschätzung des Romans als Literaturgattung und des Aufkommens von Zeitungen zu sehen. In ihnen drückt sich auch das wachsende literarisches Interesse von Frauen aus.

Ähnliche Funktionen hatten die Book Clubs oder die Reading Societies (Lesegesellschaften). Sie boten keinen festen Bestand an, sondern waren meist wegen des gemeinsamen Lesens gegründet worden. - Nicht selten überwog der gesellschaftliche Aspekt.

Hintergrund dieser Gründungen waren nicht selten die Debattierclubs, die "literary and philosphical societies", wie sie in der 2. Hälfte des 18. Jhs. in London wie in der Provinz entstanden.

Mitglied wurde man durch eine Einschreibegebühr und eine jährliche Subskriptionsgebühr. Gutgestellte Gesellschaften errichteten eigene Gebäude.

Kommerzielle Subscription Libraries (circulating libraries) von Buchhändlern. Es soll ihrer 1000 am Ende des 18. Jahrhunderts gegeben haben.

Sonntagsschulbibliotheken (für Erwachsene, da GB bis 1870 keine obligatorische Schulpflicht kennt).

Dazu kommen weitere Bibliotheken an Erwachsenenbildungsstätten und v.a. an den Mechanics' Institutes (seit 1820). Solche Bibliotheken für die "working classes" wurden zu einem wichtigen bildungspolitischen Instrument und hatten mitunter auch klassenkäpferischen Charakter. (Kelly, Books, S. 47-70)

Die Trägerschaft ist ausserordentlich vielfältig: Selbsthilfeinitiativen, philanthropische Bemühungen, Gründungen der verschiedensten christlichen Denominationen, religiöse Gesellschaften wie die Religious Tract Society oder die Society for Promoting Christian Knowledge. (Kelly, Books, 64)

Der Public Libraries Act von 1850

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts steht Grossbritannien zwar mit einer ordentlichen Zahl von Öffentlichen Bibliotheken da, von denen die älteren aber oft vernachlässigt sind, wogegen die blühendsten die subscription libraries waren.

Eine Denkschrift über den Mangel an frei zugänglichen Bibliotheken in Grossbritannien (im Vergleich zum übrigen Europa) von Edward Edwards von 1848 gab dann den Anstoss zum berühmten Gesetz von 1850 (Public Libraries Act): Eine Stadt von über 10'000 Einwohnern kann eine Steuer zum Bau und Unterhalt von Bibliotheken und Museen erheben, allerdings nicht zum Bücherkauf - in der Annahme, das Geld dazu käme durch Schenkungen schon zusammen.

Dieses Gesetz wird in der Bibliotheksgeschichtsschreibung sehr häufig als beispielhaft erwähnt. (Streng genommen ist es nicht das erste, erlaubte doch Massachusetts 1848 mit einem Gesetz der Stadt Boston, eine Bibliothek zu errichten, und ein Jahr später bewilligt New Hampshire Städten und Dörfern, Steuern zum Unterhalt von Bibliotheken zu erheben.) (Encyclopedia of Library History, 1994, S. 519) Wichtig an diesen Gesetzesvorlagen war der Umstand, dass hier die Öffentliche Hand zum ersten Mal die Verantwortung für die Finanzierung von Bibliotheken (und Museen) übernimmt. - Allerdings geschieht dies noch nicht zwingend, sondern es ist der Eigeninitiative eines städtischen Gemeinwesens überlassen.
(Die Tory-Partei war übrigens gegen das Gesetz mit der Begründung, solche Bibliotheken würden "ungesunde Agitation" fördern.)

Die Hürde zur Einführung der Steuer war allerdings verhältnismässig hoch, bedurfte es doch zur Einführung einer Zweidrittels-Mehrheit aller Steuerzahler! Es entstanden zwischen 1850 und 1883 denn auch nur durchschnittlich 3,5 neue Bibliotheken pro Jahr; anschliessend bis 1910 waren es deren 16. Eine zusätzliche Motivation stellte nämlich die Stiftung von Andrew Carnegie (1835-1919) dar, eines schottisch-amerikanischen Stahlindustriellen, der bis 1919 allein in Grossbritannien 380 Bibliotheksgebäude finanzierte. (Encyclopedia of Library History, 1994, S. 524, 528)

Die Abstimmungskämpfe waren teilweise geradezu erbittert. In Glasgow lehnten die Bürger zwischen 1876 und 1888 eine Bibliothek nicht weniger als dreimal ab. (Kelly, Books, S. 96)

Das Gesetz über die Bibliothekssteuer wurde bis zum 1. Weltkrieg mehrmals geändert, die Bedingungen gemildert, und namentlich auch kleinere Gemeinden erhielten das Recht zur Steuererhebung.

Da die Höhe der Steuer limitiert war, hatte man auch nach Annahme des Gesetzes die Finanzierung nicht völlig gesichert, und z.T. erhob man Gebühren. (Kelly, Books, S. 104)

Eine erweiterte Gesetzgebung des 20. Jahrhunderts (1919 bzw. 1964) ermöglichte zusätzlich die Errichtung von "County Libraries" (Distriktbibliotheken für die Literaturversorgung der ländlichen Bevölkerung bzw. als Bibliothekszentralen für die Gemeindebibliotheken der Counties).

Dadurch entstanden die für England charakteristischen - z.T. recht grossen - regionalen Netze.

Anders als bei uns waren die Public Libraries von Anfang an zwar kommunal betrieben, aber staatlich gestützt. (Es gibt kein schweizerisches Bibliotheksgesetz.)

Das Ergebnis durfte sich sehen lassen. Bemerkenswert ist vor allem die nun resultierende "Einheitsstruktur" des öffentlichen Bibliothekswesens Grossbritanniens, wie übrigens auch in den USA und in Skandinavien: Es gibt nicht die bei uns bekannte Trennung in Allgemeine öffentliche und in Studien- und Bildungsbibliotheken.
(Glücklicherweise gibt es auch bei uns eine Tendenz zur Aufweichung dieser Trennung).

Die öffentlichen Bibliotheken wiesen ursprünglich eine Dreiteilung auf:

  • Auskunftsabteilung (reference library)
  • Lesezimmer (reading room)
  • Ausleihe (lending room)

In der Nachkriegszeit haben sie sehr grossen Wert auf die Benutzernähe gelegt und intensiv Öffentlichkeitsarbeit und Benutzerschulung geleistet.

Verbreitet sind auch - wie in den USA und in Skandinavien - Sonderdienste, wie

  • Citizen Advice Bureaux (Beratungsstellen), ursprünglich für Immigranten, Arbeitslose und sozial Benachteiligte. Heute werden Beratungen, Übersetzungen und Rechtsauskünfte verschiedenster Art geleistet.
  • Blindendienste (Braille oder talking books)
  • seit etwa 15 Jahren Dienstleistungen für ethnische Minderheiten


Diese Bemühungen stellten die massiven Budgetkürzungen der konservativen Regierung seit 1979 in Frage.

Exkurs Freihandbenutzung

In England gaben einige Bibliotheken den Benutzerinnen und Benutzern seit den 1870er Jahren freien Zugang zu Nachschlagewerken. Auch für Präsenzbestände war dies schon in den 70er Jahren (in Cambridge) vereinzelt eingeführt worden. Doch erst im Mai 1894 eröffnete James Duff Brown in Clerkenwell nach starken Widerständen die erste Freihandbibliothek. (Kelly, History 178)

"Die Gegner leisteten jede Art von Einwendungen: Diebstahl, Unordnung und Verstellungen der Bücher, Gedränge und Rowdytum unter den Benutzern, Reduktion des Aufbewahrungsraums für Bücher etc." (Thompson, S. 78)

90% der Bibliothekare sollen zu diesem Zeitpunkt gegen das neue System gewesen sein. Im 20. Jahrhundert wurde es dann in den angelsächsischen Bibliotheken die allgemeine Regel.

Als Folge dieser Entwicklung mussten die Bestände in einer für die Benutzer verständlichen Logik aufgestellt werden. Es sollte sich dann die Dezimalklassifikation von Melvil Dewey durchsetzen, der 1876 das gesamte damalige Wissen in zehn Klassen einteilte. (Kelly, History, 184f)

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