Zentralbibliothek |

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Dieses Benutzungsreglement ist ein Zusatz zum Benutzungsreglement der Universitätsbibliothek Bern und gilt für folgende Teilbibliothek der Universitätsbibliothek Bern:
Art. 1 Benutzerkreis
1 Die Zentralbibliothek (ZB) ist eine öffentlich zugängliche, wissenschaftliche Allgemeinbibliothek und steht der gesamten Bevölkerung zur Verfügung.
Art. 2 Öffnungszeiten
1Die Öffnungszeiten werden durch Aushänge und/oder durch Informationsbroschüren sowie im Internet bekannt gemacht.
Art. 3 Ausleihe
1 Die Ausleihe von Medien aus dem Bestand der Zentralbibliothek ist unentgeltlich.
2 Für die Ausleihe von Musik-CDs und Musik-DVDs wird eine Jahresgebühr erhoben.
3 Die generelle Leihfrist beträgt 28 Kalendertage und ist bis zu fünfmal 28 Kalendertage verlängerbar, sofern die Medien nicht anderweitig nachgefragt werden. Ausgeliehene Medien sind vor Ablauf der Leihfrist zurückzugeben. Die fristgerechte Rückgabe muss durch die Benutzerin oder den Benutzer auch bei deren Abwesenheit sichergestellt werden. Mit Ablauf der Leihfrist geraten die Benutzenden in Verzug.
4 Für die Verzugsmahnung nicht termingerecht zurückgebrachter Medien wird eine Gebühr erhoben (siehe Tarif)
Art. 4 Für die Ausleihe gesperrte Medien
1 Nur im Lesesaal UG der Zentralbibliothek konsultiert werden können Bücher, die vor 1850 erschienen sind und Bücher bestimmter Signaturen, die für die Ausleihe gesperrt sind.
Art. 5 Kosten und Gebühren
1 Die von der Zentralbibliothek erhobenen Gebühren sind im Tarif und auf dem Beiblatt zu diesem Reglement publiziert.
2 Die Bibliothek erhebt Gebühren für:
Art. 6 Inkraftsetzung
Dieser Zusatz zum Benutzungsreglement der Universitätsbibliothek Bern wird rückwirkend per 1. Mai 2008 in Kraft gesetzt.
Bern, 21. Mai 2008
Universitätsbibliothek Bern
Die Direktorin
Prof. Dr. Susanna Bliggenstorfer