Anforderungen Förderinstitutionen

Forschungsförderer und -institutionen verlangen freien Zugang zu Publikationen und Forschungsdaten. Wir bieten Ihnen und Ihrem Team auf Anfrage individuelle Unterstützung und Workshops nach Ihren Bedürfnissen an. Bitte kontaktieren Sie uns dafür über openscience@unibe.ch.

SNF

Ein Datenmanagementplan (DMP) ist ein integraler Teil des Forschungsgesuchs. Das Gesuch kann erst dann eingereicht werden, wenn auch der DMP ausgefüllt wurde. Der DMP muss in der gleichen Sprache wie der Forschungsplan verfasst werden. Siehe die Leitlinien für Forschende.

Die Kosten für die Zugänglichmachung von Forschungsdaten können, bei Erfüllung der gestellten Voraussetzungen, mit bis zu 10‘000 CHF (AR 2.13) angerechnet werden. Dies ist bereits bei der Antragsstellung zu berüc

 

Horizon Europe, Horizon 2020 und ERC Grants

Ein Datenmanagementplan muss bis spätestens sechs Monate nach Projektbeginn eingereicht werden. Ein Formular kann hier heruntergeladen werden.

Alle Projekte sind Teil des «Open Data Pilots», d.h. Sie müssen Forschungsdaten, die Publikationen zugrundeliegen, offen zugänglich machen. Ausnahmen aus ethischen, rechtlichen, vertraglichen, urheberrechtlichen u.ä. Gründen sind möglich («Opt-out») und müssen gegenüber der EU begründet werden.

Die Anforderungen des European Research Council (ERC) weichen nur in Details von den allgemeinen Horizon2020-Anforderungen ab. Diese Seite gibt einen guten Überblick und verlinkt zu weiteren Ressourcen und dem ERC-DMP-Formular.

Kosten für die Zugänglichmachung von Forschungsdaten, die mit Beiträgen von Horizon2020 erhoben, beobachtet oder generiert wurden, können während der Laufdauer des Projekts rückerstattet werden.

Forschende aus der Schweiz können im Rahmen einer Übergangsvereinbarung wieder Fördermittel aus dem Rahmenprogramm Horizon Europe beantragen. Die formelle Wiederassoziierung ist für Ende 2025 vorgesehen und gilt rückwirkend für das gesamte Programmjahr 2025 (weitere Informationen). Zwischen 2021 und 2024 wurden vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Ersatzförderungsmassnahmen für Schweizer Forschende bereitgestellt.

Bei diesen Ersatzmassnahmen gelten Vorgaben für Open-Access-Publizieren und Forschungsdatenmanagement wie folgt:

Für die vom SNF getragenen Ersatzmassnahmen gelten die Open-Science-Vorgaben des SNF (siehe oben und hier).

Für die vom SBFI getragenen Ersatzmassnahmen gelten die Vorgaben der Europäischen Union (siehe hier). Diese besagen im Wesentlichen:

  • Daten müssen gemäss den FAIR Daten-Prinzipien verwaltet werden. FAIR steht für Findable (auffindbar), Accessible (zugänglich), Interoperable (interoperabel), Reusable (Wieder- oder nachnutzbar).
  • Ein Datenmanagementplan (DMP) muss verfasst, in der Regel sechs Monate nach Projektbeginn eingereicht und mindestens am Ende der Projektlaufzeit aktualisiert werden. Die Verwendung des offiziellen Templates wird empfohlen.
  • Forschungsdaten müssen auf Repositorien offen geteilt werden, wenn dem keine rechtlichen, urheberrechtlichen, ethischen, vertraglichen o.ä. Hindernisse entgegenstehen. Anders als unter Horizon2020 verlangt die EU verbindlich eine CC0- oder CC-BY-Lizenz (oder Äquivalente).

Wenn Sie unsicher sind, was die jeweiligen Vorgaben für Sie bedeuten, kontaktieren Sie uns unter openscience@unibe.ch

 

National Institutes of Health

Ab dem 25. Januar 2023 gelten für NIH-geförderte Projekte folgende Richtlinien:

Ein Datenmanagementplan muss mit dem Projektantrag eingereicht und regelmässig aktualisiert werden. Der Plan wird von der NIH geprüft, ggfs. wird auch die Umsetzung während der Projekt-Laufzeit überprüft. Nicht-Erfüllung kann sich auf die Gewährung zukünftiger Förderung auswirken.

Forschungsdaten müssen so bald wie möglich geteilt werden, spätestens aber bei Erscheinen einer damit zusammenhängenden Publikation oder bei Projektende (je nachdem, was früher eintritt). Allfällige rechtliche und ethische Gesichtspunkte müssen dabei berücksichtigt werden.

Forschungsförderer und -institutionen verlangen freien Zugang zu Publikationen und Forschungsdaten. Anbei finden Sie eine Übersicht einiger Institutionen und derer Anforderungen:

SNF

Forschungsergebnisse aus Projekten, die vom SNF gefördert werden, müssen Open Access publiziert werden.

  • SNF-Projekte, die ab 1.1.2023 bewilligt werden: Artikel sofort im Open Access ohne Embargo, Lizenz: CC-BY
  • SNF Projekte, die vor dem 1.1.2023 bewilligt wurden: Artikel spätestens sechs Monate nach der Erstpublikation Open Access
  • Bücher und Buchbeiträge spätestens zwölf Monate nach der Erstpublikation

Die Open-Access-Pflicht gilt auch für alle anderen Publikationen, wenn mindestens 50% der zugrundeliegenden Forschung den SNF-finanziert ist.

Detaillierte Informationen zu den Bestimmungen des SNF finden Sie hier.

Weitere Informationen:

 

Horizon Europe und ERC Grants

Begutachtete Publikationen, deren Resultate aus einem geförderten Projkekt stammen, müssen Open Access zugänglich sein.

  • Spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung muss eine maschinenlesbare elektronische Kopie der veröffentlichten Fassung oder des endgültigen, begutachteten (peer review) und zur Veröffentlichung angenommenen Manuskripts in einem vertrauenswürdigen Repositorium für wissenschaftliche Veröffentlichungen hinterlegt werden (zum Beispiel BORIS Portal).
  • Die Publikation muss unter der neuesten verfügbaren Version der Creative Commons Attribution International Public Licence (CC BY) oder einer gleichwertigen Lizenz unmittelbar zugänglich gemacht werden; bei Monografien und anderen Langtextformaten kann die Lizenz kommerzielle Nutzungen und abgeleitete Werke ausschliessen (z. B. CC BY-NC, CC BY-ND).
  • Gebühren werden nur für begutachtete (peer review) Publikationen übernommen, die in vollständig Open Access zugänglichen Publikationen erscheinen (kein hybrid OA).

Weitere Details zu Metadaten, Identifikatoren etc.