Digital Services Act

Der Digital Services Act (DSA, „Gesetz über digitale Dienste“, Link: Regulation - 2022/2065 - EN - DSA - EUR-Lex) der EU ist seit Februar 2024 vollständig in Kraft und soll das digitale Umfeld sicherer machen, unter anderem durch die Definition von klaren Verpflichtungen für die Betreiber von sehr grossen online Plattformen (z.B. X, Facebook, YouTube, Google).   

Art. 40 des DSA hält fest, dass Forschende Zugang zu Daten von sehr grossen online Plattformen erhalten müssen, um systematische Risiken für die Gesellschaft wie Desinformation oder Bedrohung der öffentlichen Gesundheit zu untersuchen. Dieser Datenzugang kann über plattform-spezifische APIs oder das Data Access Portal der EU beantragt werden. 

 

Falls Sie Fragen zum Digital Service Act haben, beraten wir Sie gerne: researchdata@unibe.ch