Ethik & Datenschutz
Forschungsdaten unter unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und ethischen Standards zu verwalten ist ein Kerngebiet des Forschungsdatenmanagements. Ziel ist es, eine verantwortungsvolle Nutzung der Daten sicherzustellen und potenzielle negative Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Neben Open Research Data und FAIR Data sind Leitlinien wie die CARE-Prinzipien entscheidend, um Verantwortlichkeit sicherzustellen und Vertrauen zu gewährleisten.
Ausführliche Informationen zu Forschungsethik und Compliance an der Universität Bern finden Sie auf der Website des Research Management Office.
Für rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Rechtsdienst der Universität.
Die IT-Abteilung der Universität berät Sie zur technischen Umsetzung des Datenschutzes bei der Nutzung von Speicher- und anderen IT-Ressourcen (E-Mail).
Die Data-Stewards beim Open-Science-Team unterstützen Sie durch Beratung zum Forschungsdatenmanagement gemäss guter wissenschaftlicher Praxis, den Anforderungen der Förderorganisationen, den gesetzlichen Vorgaben sowie den ethischen Standards im Open-Science-Kontext: researchdata@unibe.ch
Datenschutz: Grundlagen
Datenschutz: Grundlagen
Forschung an der Universität Bern, bei der personenbezogene Daten bearbeitet werden, unterliegt dem kantonalen Datenschutzrecht. Personenbezogene Daten dürfen zu Forschungszwecken erhoben werden, müssen jedoch so früh wie möglich anonymisiert werden. Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen dürfen einzelne Personen nicht identifizierbar sein.
Zusätzlich zum kantonalen Recht können weitere gesetzliche Bestimmungen gelten, etwa das Bundesdatenschutzgesetz, das Humanforschungsgesetz oder die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Auf Universitätsebene sind die „Richtlinien zum Datenschutz im IT-Bereich der Universität Bern“ zu beachten (siehe hier).
Einen allgemeinen Überblick zum Datenschutz in der Schweiz bietet die Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Die Website forschungsdaten.info stellt ergänzende praxisnahe Informationen und Beispiele zur Verfügung.
Für eine detaillierte Beratung wenden Sie sich bitte an den Rechtsdienst der Universität Bern.
Ethik: Empfehlungen und Leitlinien
Für eine erste Übersicht zu dem Thema verweisen wir Sie an unseren grundlegende Empfehlung zu ethischem Datenmanagement.
Forschung zu menschlichen Krankheiten sowie zur Struktur und Funktion des menschlichen Körpers fallen unter das Humanforschungsgesetz (HFG).
Wenn Ihr Projekt unter das Humanforschungsgesetz fällt, muss es von einer Ethikkommission begutachtet werden (z.B. die Kantonale Ethikkommission KEK). Beachten Sie bitte, dass eine solche Begutachtung durchschnittlich 60-90 Tage dauert. Weitere Informationen zur finden Sie beim Portal zur Humanforschung in der Schweiz HumRes.
Für Projekte am Inselspitel ist ein Data-Governance-Check erforderlich (siehe DLF-Webseite).
Wenn Ihr Projekt nicht unter das Humanforschungsgesetz fällt, ist allenfalls eine Begutachtung durch die Ethikkommission Ihrer Fakultät an der Universität Bern nötig:
Das Research Management Office der Universität bietet weitere, detaillierte Informationen zur Forschung mit Menschen und mit genetischen Ressourcen.
Für Forschung zu Tieren ist eine Genehmigung durch die Kommission für Tierversuchsethik der SAMW erforderlich. Das Animal Welfare Office der Universität Bern bietet umfassende Informationen und individuelle Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Research Management Office zu Forschung mit Tieren.
Ein allgemeiner Überblick über Forschungsethik und Leitlinien in der Schweiz findet sich auf forschungsdaten.info.
Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS)
Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS)
Das kantonale Datenschutzgesetz, Art. 17a, legt fest, dass bei der Erhebung, Analyse oder sonstigen Bearbeitung personenbezogener Daten mithilfe von IT-Anwendungen (z. B. selbstprogrammierter Apps, aber auch Anwendungen wie Qualtrics) gegebenenfalls ein Konzept zu Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS) zu erstellen ist.
Weitere Informationen und Unterstützung bietet der Rechtsdienst der Universität Bern. Informationen zur IT-Sicherheit an der Universität Bern sowie Hilfe beim Ausfüllen der betreffenden Formulare können bei den Informatikdiensten angefragt werden (E-Mail).
