OA Fonds Kriterien
Was wird gefördert?
- Article Processing Charges (APCs) für begutachtete Zeitschriftenartikel die in reinen Open Access Zeitschriften erscheinen. Maximale Höhe der APCs: 2’500 CHF (exkl. MWST)
- Book Processing Charges (BPCs) für begutachtete Buchprojekte (Monographien incl. Dissertationen, Konferenzbände, Sammelbände) die im Open Access Gold erscheinen. Maximale Höhe der BPCs: 8’000 CHF (exkl. MWST)
- Book Chapter Processing Charges (BCPCs) für Einzelbeiträge in begutachteten Sammelbänden, die in Gold Open Access erscheinen. Maximale Höhe der BCPCs: 2500 CHF (exkl. MWST)
Was wird nicht gefördert?
- Hybrid-Open-Access
- Publikationsgebühren, die vom SNF oder anderen Förderorganisationen übernommen werden
- Open-Access Zeitschriftenartikel mit APCs von über 2’500 Franken (exkl. MWST)
- Open-Access Buchkapitel mit BCPCs von über 2’500 Franken (exkl. MWST)
- APCs die durch Read and Publish Deals oder Gold OA Deals abgedeckt sind
- Kosten für eine offenere Lizenzierung
- Kosten für Grün OA
- Zusätzliche Kosten wie Color Charges, Page Charges, etc. sowie Kosten für Printausgaben
- Publikationen in Raubzeitschriften und bei Raubverlagen (Predatory Publishing)
- Book Chapter Processing Charges (BCPC) für Beiträge in Enzyklopädien und Lehrbüchern
- Nachträgliche Open Access Publikation von bereits veröffentlichten und kostenpflichtig verbreiteten Büchern und/oder E-Books. Ausnahmen können bei einer Zeitspanne von maximal sechs Monaten zwischen Veröffentlichung und OA-Stellung gemacht werden.
- Publikationen in Zeitschriften, die in einem laufenden Read and Publish oder Gold OA Vereinbarung enthalten sind, für die das Kontingent für Publikationen jedoch bereits ausgeschöpft wurde.
Anforderungen bei Zeitschriftenartikeln
- Corresponding Author muss antragsberechtigt sein und den Antrag einreichen.
- Peer-Review oder fachspezifisch äquivalentes Qualitätssicherungsverfahren
- DOAJ Mitgliedschaft (oder bei neu gegründeten Zeitschriften Erfüllung der DOAJ Kriterien)
- Publikation wird mit der Creative Commons (CC) Lizenz CC-BY veröffentlicht. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine restriktiveren CC-Lizenzen akzeptieren (z.B. CC-BY-NC oder CC-BY-NC-ND).
Anforderungen bei Buchprojekten
- Autor*in oder Herausgeber*in muss antragsberechtigt sein und den Antrag einreichen
- Ein im jeweiligen Fach akzeptiertes Qualitätssicherungsverfahren (wie z.B. peer-review, editorial review, wissenschaftliches Lektorat)
- Nach Möglichkeit Mitgliedschaft bei DOAB oder OASPA, sonst Erfüllung der entsprechenden Prinzipien
- Publikation wird unter einer Creative Commons (CC) Lizenz veröffentlicht, wenn möglich CC-BY
Wer ist antragsberechtigt?
- Mitarbeitende der Universität Bern in Lehre und Forschung bzw. Dozent*innen, Assistent*innen und angestellte Doktorand*innen der Universität Bern, sowie Angestellte des Insel-Spitals, sofern sie über einen Campus-Account der Uni verfügen (ab Stufe Doktorat). Faculty- und Emeriti-Accounts gelten nicht als Campus-Accounts.
- Ausgeschlossen: Insel-Angestellte ohne Campus-Account, Emeriti, Studierende, Angestellte der Universität Bern, die nicht in Forschung und Lehre tätig/angestellt sind
Zeitpunkt der Antragstellung
- Der Antrag muss bei Vorlage aber vor Begleichung der Rechnung gestellt werden (bereits bezahlte Rechnungen werden nicht zurückerstattet)
- Das Rechnungsdatum muss mit dem Antragsjahr übereinstimmen
- Die Abrechnungsformalitäten werden den Antragsstellenden mit der Bewilligung mitgeteilt
Form der Antragstellung
Anträge müssen online über ein Antragsformular gestellt werden
Verpflichtungen bei Förderung
Das im Open Access Gold publizierte Werk muss in der Verlagsversion sofort nach Veröffentlichung auch auf dem Repositorium der Universität Bern BORIS zugänglich gemacht werden.
Die Open Access Version der Publikation muss leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Verlagsseite angebracht werden.
Förderentscheid
Die Zuständigkeit liegt alleine beim Publikationsfondsmanagement
Verteilprinzip
- First come, first served bis Ausschöpfung der Mittel
- Es werden keine Beträge reserviert
- Pro Autor*in können maximal 3 Anträge pro Semester bewilligt werden (Das Publikationsfonds Management behält sich vor, bei sehr hoher Nachfrage die maximale Anzahl Anträge pro Autor*in im zweiten Semester anzupassen)
Zahlungsmodalitäten
- Es gibt keine Vorauszahlungen
- Die Fördergelder werden vom Fonds direkt an die Verlage ausbezahlt
- Rückzahlungen an Autor*innen und Institute sind nicht möglich
- Die Rechnung muss Informationen über den Verlag, die Zeitschrift, den Titel der Publikation und den Namen des Corresponding Authors enthalten. Vgl. dazu die Empfehlungen der ESAC (Efficiency and Standards for Article Charges)
