Kriterien
Kriterien für Unterstützungsberechtigung (gültig ab Januar 2022)
Was wird gefördert?
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Article Processing Charges (APCs) für begutachtete Zeitschriftenartikel die in reinen Open Access Zeitschriften erscheinen. Maximale Höhe der APCs: 2’500 CHF (exkl. MWST)
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Book Processing Charges (BPCs) für Buchprojekte (Monographien incl. Dissertationen, Konferenzbände, Sammelbände) und Buchkapitel die im Open Access Gold erscheinen. Maximale Höhe der BPCs: 8’000 CHF (exkl. MWST)
Was wird nicht gefördert?
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Hybrid-Open-Access
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Publikationsgebühren, die vom SNF oder anderen Förderorganisationen übernommen werden
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Open-Access Zeitschriftenartikel mit APCs von über 2’500 Franken (exkl. MWST)
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APCs die durch Read and Publish Deals abgedeckt sind
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Kosten für eine offenere Lizenzierung
Anforderungen bei Zeitschriftenartikeln
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Peer-Review oder fachspezifisch äquivalentes Qualitätssicherungsverfahren
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DOAJ Mitgliedschaft (oder bei neu gegründeten Zeitschriften Erfüllung der DOAJ Kriterien)
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Publikation wird mit der Creative Commons (CC) Lizenz CC-BY veröffentlicht. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine restriktiveren CC-Lizenzen akzeptieren (z.B. CC-BY-NC oder CC-BY-NC-ND).
Anforderungen bei Buchprojekten
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Autor*in oder Herausgeber*in muss antragsberechtigt sein und den Antrag einreichen
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Ein im jeweiligen Fach akzeptiertes Qualitätssicherungsverfahren
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Nach Möglichkeit Mitgliedschaft bei DOAB oder OASPA, sonst Erfüllung der entsprechenden Prinzipien
Wer ist antragsberechtigt?
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Mitarbeitende der Universität Bern in Lehre und Forschung bzw. Dozent*innen, Assistent*innen und angestellte Doktorand*innen der Universität Bern, sowie Angestellte des Insel-Spitals, sofern sie über einen Campus-Account der Uni verfügen (ab Stufe Doktorat)
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Ausgeschlossen: Emeriti, Studierende, Angestellte der Universität Bern, die nicht in Forschung und Lehre tätig/angestellt sind
Zeitpunkt der Antragstellung
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Der Antrag muss bei Vorlage aber vor Begleichung der Rechnung gestellt werden
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Das Rechnungsdatum muss mit dem Antragsjahr übereinstimmen
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Die Abrechnungsformalitäten werden den Antragsstellenden mit der Bewilligung mitgeteilt
Verpflichtungen bei Förderung
Das im Open Access Gold publizierte Werk muss in der Verlagsversion sofort nach Veröffentlichung auch auf dem Repositorium der Universität Bern BORIS zugänglich gemacht werden
Förderentscheid
Die Zuständigkeit liegt alleine beim Publikationsfondsmanagement
Zahlungsmodalitäten
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Es gibt keine Vorauszahlungen
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Die Fördergelder werden vom Fonds direkt an die Verlage ausbezahlt
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Rückzahlungen an Autor*innen und Institute sind nur in Ausnahmefällen möglich
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Die Rechnung muss Informationen über den Verlag, die Zeitschrift, den Titel der Publikation und den Namen des Corresponding Authors enthalten. Vgl. dazu die Empfehlungen der ESAC (Efficiency and Standards for Article Charges)