OA Fonds FAQs
Was ist der OA Publikationsfonds und wie wird er finanziert?
Die Universität Bern unterstützt mit ihrem Open Access (OA) Publikationsfonds die Forscher*innen der Universität Bern bei der Publikation von Aufsätzen in OA Gold Zeitschriften oder von Büchern im OA Gold.
Seit 2022 ist der OA Fonds der Universität Bern Teil des nationalen Open Access Fonds.
Wie funktioniert der Fonds?
- Prüfen Sie, ob die Kriterien für einen Beitrag aus dem OA Fonds erfüllt sind.
- APCs und BPCs für Artikel in reinen OA-Zeitschriften und für Bücher und Buchkapitel im Open Access können dann mit diesem Webformular beantragt werden.
- Die Universitätsbibliothek ist zudem an einem Rahmenvertrag mit dem Open-Access-Verlag Frontiers beteiligt. Veröffentlichungen von Aufsätzen bei diesem Verlag werden ab Vertragsabschluss (voraussichtlich April 2022) von der UB direkt an Frontiers bezahlt, solange das Kontingent nicht ausgeschöpft ist.
Wie funktioniert das Verteilungsprinzip des Fonds und was geschieht, wenn die Mittel erschöpft sind?
Wie funktioniert das Verteilungsprinzip des Fonds und was geschieht, wenn die Mittel erschöpft sind?
Der Fonds funktioniert nach dem first-come-first-served Prinzip. Massgebend ist dabei das Eingangsdatum des Antrags beim Publikationsfonds. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mittel des Fonds knapp werden.
Sind die Mittel ausgeschöpft, können bis Anfang des nächsten Kalenderjahres keine Publikationen mehr unterstützt werden. Den Stand des Fondsguthabens können Sie jederzeit auf der Webseite einsehen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Publikation vom Fonds unterstützt werden kann?
- Antragsberechtigt ist nur, wer einen Campus-Account der Universität Bern hat. Faculty- und Emeriti-Accounts gelten nicht als Campus-Accounts.
- Rechnungen werden mit Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres berücksichtigt.
- Prüfen Sie insbesondere die Zeitschrift, in der Sie veröffentlichen wollen (s. Punkt "Zeitschriften" weiter unten).
Die Bedingungen sind in den Kriterien detailliert festgehalten.
Übernimmt der Fonds die gesamten Kosten und wie sicher ist eine Kostenübernahme?
- Der Fonds übernimmt die APCs, sofern sie den Maximalbetrag von 2’500 Franken (exkl. MWST) nicht überschreiten.
- BPCs werden bis zu 8’000 Franken gedeckt.
- Übernommen werden die Gebühren, wenn der Antrag die Kriterien der Unterstützungsberechtigung erfüllt.
Zu welchem Zeitpunkt kann man einen Antrag stellen?
Schicken Sie den Antrag möglichst gleich nach Erhalt der Rechnung und rechnen Sie zwei Wochen Bearbeitungszeit durch den Fonds ein.
Der Fonds bezahlt nach Annahme des Antrags die Rechnung direkt an den Verlag.
Ich habe vom Verlag keine Rechnung erhalten, nur ein Online-Formular zur Begleichung des Betrags. Wie muss ich vorgehen?
Bezahlen Sie die Rechnung nicht selbst via Onlineformular.
Verlangen Sie vom Verlag eine Rechnung als PDF und schicken Sie uns das Rechnungs-PDF zusammen mit dem Antragsformular.
Wie lange braucht die Bearbeitung meines Antrags?
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von zwei Wochen.
Mit einer vorgängigen Prüfung, ob Ihr Antrag alle Kriterien erfüllt und vollständig ausgefüllt ist (inkl. Anhang), vermeiden Sie zeitaufwändige Rückfragen und Abklärungen.
Meine Forschung wurde zwar von der EU gefördert, das Budget ist aber ausgeschöpft. Kann ich in diesem Fall vom Publikationsfonds unterstützt werden?
Nach Rücksprache mit dem Grants Office machen wir Ausnahmen, wenn Antragsteller:innen von der EU gefördert werden, aber in ihrem Dissemination-Budget keine Gelder mehr zur Verfügung haben, um Publikationskosten zu bezahlen.
Dafür benötigen wir einen offiziellen Brief vom PI/Supervisor, in welchem bestätigt wird, dass der/die Forschende ihr/sein ITN Budget für Publikationen erschöpft hat.
Wie sind die Fristen für die Antragsstellung beim Jahreswechsel?
Soweit noch Mittel verfügbar sind, können Anträge mit Rechnungen aus dem Vorjahr in der ersten Januarwoche noch eingereicht werden. Die genaue Frist wird jeweils im Dezember auf der Website bekannt gegeben. Danach können nur noch Anträge mit Rechnungen aus dem laufenden Jahr eingereicht werden.
Anträge für das neue Jahr, können ab dem ersten Januar eingereicht werden.
Welche Zeitschriften erfüllen die Kriterien?
- Es werden ausschliesslich Veröffentlichungen in reinen Open Access Journals unterstützt.
- Die geförderten Aufsätze müssen eine CC-BY Lizenz haben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine restriktiveren CC-Lizenzen akzeptieren (z.B.CC-BY-NC oder CC-BY-NC-ND).
- Veröffentlichungen in Hybrid OA Journals oder Predatory Journals werden nicht gefördert.
Wie erkenne ich ein Hybrid OA Journal?
Bei einem Hybrid Journal handelt es sich um eine Subskriptionszeitschrift, die einzelne Aufsätze im Open Access veröffentlicht, wenn die AutorInnen die APCs bezahlen (siehe auch den Abschnitt Hybrid OA auf der Seite zu Open Access der UB Bern).
Ob es sich bei einem Journal um ein Hybrid Journal handelt, erkennen sie daran,
- Dass nur einige Artikel frei zugänglich sind, andere dagegen kostenpflichtig
- Der Zugriff auf die Zeitschrift an sich ein Abonnement/eine Subskription verlangt
- Die Zeitschrift nicht Mitglied beim Directory of Open Access Journal (https://doaj.org/) ist
Falls es sich bei Ihrem ausgewählten Journal um ein Hybrid Journal handelt, prüfen Sie bitte auf unserer Webseite zu Read & Publish, ob ein Abkommen besteht, welches Publikationen im betreffenden Journal abdeckt.
Wie erkenne ich ein Predatory Journal?
Hinweise, dass es sich um ein Predatory Journal (und somit kein seriöses wissenschaftliches Journal) handelt, können zum Beispiel sein:
- Keine Mitgliedschaft der Zeitschrift beim Directory of Open Access Journals (https://doaj.org/)
- Zeitschrift ist nicht in gängigen Indexen wie Web of Science, Scopus or Index Medicus zu finden
- Beschwerden von Forschenden (z.B. über E-Mailflut)
- Mangel an Transparenz des Verlags
- Keine ordentliche Rechnungsstellung
Folgende Checkliste hilft Ihnen beim Erkennen eines Predatory Journals. Auch empfehlen wir Ihnen jedes neue Journal, in dem sie sich überlegen zu publizieren, vor Einreichung des Manuskrips mit https://thinkchecksubmit.org/ zu testen.
Mein Antrag wurde angenommen. Welche Rechnungsadresse soll ich angeben?
Wenn Ihr Antrag angenommen ist, bekommen Sie von uns die korrekte Rechnungsadresse. Sie werden dann beim Verlag eine korrigierte Rechnung nachfordern müssen, der an diese Rechnungsadresse gerichtet ist.
Können wir die Rechnung mit Kreditkarte bezahlen oder wollen Sie die Rechnung direkt begleichen?
Senden Sie uns die Rechnung als PDF bei Antragsstellung zu.
Begleichen Sie die APC- bzw. BPC-Kosten nicht via Kreditkarte,
Wir werden die Rechnung, nach erfolgreicher Prüfung des Antrags, direkt beim Verlag bezahlen.
Bitte schicken Sie uns den Antrag möglichst zeitnah am Rechnungserhalt.
Warum kann ich die Option Benutzerbereich nicht sehen / keinen Artikel hochladen?
Möglicherweise haben Sie sich mit Ihrem Student:innen-Account angemeldet. Um Publikationen in BORIS erfassen zu können, müssen Sie sich via einen der beiden folgenden Accounts anmelden:
- Angehörige der Universität Bern mit dem Campus Account
- Angehörige der Insel mit dem I-Account
So angemeldet können Sie die Publikationen dann über den Tab “Benutzerbereich” erfassen.
Warum kann ich die Zweitveröffentlichungsrechte nicht selbständig ändern?
Sie brauchen lediglich die Publikation zu erfassen, den oder die Volltexte hochzuladen und den Eintrag einzureichen. Das BORIS Team überprüft dann die Angaben und stellt die Rechte für die Zweitveröffentlichung ein. Erst dann wird der Eintrag veröffentlicht.
Gibt es einen Standard-Text für die Danksagung für die Förderung?
Wir freuen uns, wenn Sie ihre Publikation mit der folgenden Danksagung versehen:
- Deutsch: Diese Open Access Publikation wurde von der Universität Bern und swissuniversities gefördert.
- English: Open access funding was provided by the University of Bern and swissuniversities.
Ich habe weitere Fragen. Wohin kann ich mich wenden?
Falls Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns per Mail via oafonds@unibe.ch.